Bußgeld droht!

Mundschutz beim Autofahren? Experten raten ab

Wer sich so hinter das Steuer setzt, riskiert ein saftiges Bußgeld
Foto: Laura Struppe

24.04.2020 / REGION - Ab kommender Woche wird in Hessen das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes zur Pflicht im Einzelhandel und im Öffentlichen Nahverkehr. Doch darf man auch beim Autofahren die Maske tragen oder droht dann ein Bußgeld? Eine rechtlich klare Antwort darauf gibt es noch nicht.


 
Experten raten allerdings vom Tragen einer Maske im eigenen Auto ab. "Paragraf 23, Absatz 4 der Straßenverkehrsordnung besagt, dass das Gesicht im Straßenverkehr zu erkennen sein muss. Dies ist durch eine Maske nicht immer gewährleistet", sagt Oliver Reidegeld vom ADAC Hessen-Thüringen.
 
Ein grundsätzliches Maskenverbot im Auto bedeutet dies jedoch nicht. "Es wird immer auf den Einzelfall ankommen. Wer beispielsweise mit mehreren Personen oder in einem Car-Sharing-Auto unterwegs ist, hat eine sinnvolle Begründung, eine Maske zu tragen. Ich gehe davon aus, dass die Polizei in solch einem Fall Kulanz zeigt", so Reidegeld.

Wer jetzt glaubt, er könnte unerkannt durch jeden Blitzer rasen, täuscht sich jedoch. "Die Polizei hat auch andere Möglichkeiten einen Fahrer zu identifizieren und sollte das mal nicht gelingen, kann immer noch der Halter des Fahrzeugs bestraft werden", stellt Reidegeld klar. Halter könnten dann beispielsweise dazu verpflichtet werden, ein Fahrtenbuch zu führen. 
 
Der Verkehrsexperte gibt außerdem zu bedenken, dass durch das Tragen einer Maske unter Umständen auch die Verkehrssicherheit beeinträchtigt werden kann. „Insbesondere Brillenträger sind hier gefährdet. Wenn durch die Maske die Brille beschlägt, kann es ganz schlimm ausgehen.“ Auch deshalb rät er, auf eine Maske im Auto zu verzichten. 

Bis endgültig Klarheit herrscht, dürfte es noch einige Tage dauern. Noch liegt die endgültige Verordnung nicht vor. Bei der Polizei Osthessen geht man davon aus, dass es nächste Woche eine rechtliche Vorgabe geben wird. (fh)+++

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