In NRW schon aufgenommen
Steigerlied soll als offizieller Teil der deutschen Kultur anerkannt werden
Archivfotos: Carina Jirsch
18.04.2020 / REGION -
Grund zur Freude im letzten aktiven Bergbaugebiet Deutschlands: Das Steigerlied wird offiziell in das Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes von Nordrhein-Westfalen aufgenommen. Ob die Hymne des Bergmanns auch bundesweit als offizieller Teil deutscher Kultur anerkannt wird, entscheidet sich spätestens zu Beginn des Jahres 2021.
Viele Veranstaltungen in der Region werden durch das gemeinsame Singen des Steigerlieds zum Abschluss gekrönt – „Jeder kennt es und wenn die ersten Klänge ertönen, hält es niemanden mehr auf den Plätzen. Das Steigerlied ist quasi ein Stück DNA der Region“, sagt Dr. Michael Koch. Auch die Kollegen Bernd Woide und Reinhard Krebs kennen die gegenseitige Verbundenheit nur zu gut, die durch das Steigerlied zum Ausdruck gebracht wird. Es steht für Solidarität und sozialen Zusammenhalt.
Der Eintrag in das NRW-Landesinventar ist am Freitagnachmittag bekannt gegeben worden. Die offizielle Bewerbung erfolgte durch die RAG-Stiftung beim Kulturministerium NRW im vergangenen Herbst. Steiger sind Führungskräfte und Aufsichtspersonen im Bergbau. Als Immaterielles Kulturerbe gelten mündliche Traditionen und Ausdrucksweisen, darstellende Künste, gesellschaftliche Bräuche, Wissen in Bezug auf die Natur und das Universum sowie traditionelle Handwerkstechniken. (pm)+++