POLIZEIREPORT
Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz - Fahren ohne Fahrerlaubnis
Symbolbild: O|N
11.04.2020 / RHÖN (BAYERN) -
Verkehrsunfallflucht - Unfallfahrer ermittelt
BAD KISSINGEN. Am Freitagnachmittag wurde der Polizeiinspektion Bad Kissingen eine Unfallflucht gemeldet. Der neuwertige PKW einer Dame, die diesen in der Heinrich-von-Kleist-Straße geparkt hatte, war entlang der linken Frontseite zerkratzt. Die vor Ort am neuwertigen PKW festgestellten Kratzspuren ließen auf eine Beschädigung des PKW während eines Parkvorganges schließen. Unweit des beschädigten PKW konnten an einem anderen PKW übereinstimmende Unfallspuren festgestellt werden. Der Unfallfahrer konnte darauf ermittelt werden. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort eingeleitet.
Diebstahl in Bad Kissingen
Verhütete Trunkenheitsfahrt
Wildunfall auf der Kreisstraße 12
BAD BOCKLET. Eine siebzigjährige Dame war mit ihrem PKW auf der Kreisstraße von Großenbrach in Richtung Bad Bocklet unterwegs. Bei Kilometer 1,9 kollidierte ihr PKW mit einem Reh, das durch den Aufprall getötet wurde. Am PKW entstand Sachschaden in Höhe von 2.500 Euro. Dabei wurde die komplette linke Front des PKW eingedrückt, Kühler und Kühlergrill wurden beschädigt.
Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz
MÜNNERSTADT. Am Samstagmorgen wurde gegen 01:00 Uhr ein 21-jähriger in Münnerstadt in der Veit-Stoß-Straße angetroffen und kontrolliert. Er gab an, bei seinem Freund DVD`s geholt zu haben, um diese anzuschauen. Der 21-jährige selbst stammt nicht aus Münnerstadt und konnte seinen ca. 15 km langen Weg nicht mehr mit öffentlichen Verkehrsmitteln antreten. Das Abholen von DVD`s stellt keinen triftigen Grund im Sinne der Allgemeinverfügung zum Verlassen der eigenen Wohnung dar, schon gar nicht, wenn man versucht, in öffentlich zugänglichen Gebäuden zu nächtigen. Bei der Kontrolle wurden bei dem 21-jährigen noch zusätzlich Utensilien zum Gebrauch von Betäubungsmitteln aufgefunden. Ihm erwartet nun eine Anzeige nach dem Infektionsschutzgesetz, da er gegen die Corona-Ausgangsbeschränkung verstoßen hat.
Fahren ohne Fahrerlaubnis
THUNDORF. Am Freitagnachmittag war ein 15-jähriger mit seinem Vater, dieser als Sozius, mit einem Kleinkraftrad unterwegs. Bei der sich anschließenden Verkehrskontrolle konnte der 15-jährige nicht die erforderliche Fahrerlaubnis für das Kleinkraftrad aufweisen. Da der Vater als Sozius die Fahrt zuließ, erwartet auch ihn eine Anzeige, da er als Halter des Kleinkraftrades den Sohn zum Fahren ohne Fahrerlaubnis ermächtigte. Gegen Vater und Sohn wurden somit Strafverfahren eingeleitet.
Fahrt unter Drogeneinfluss
HAMMELBURG. Am Mittag des Karfreitags wurde der Fahrer eines weißen VW Polos in Hammelburg einer Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei ergaben sich Hinweise, die auf einen kürzlich zurückliegenden Drogenkonsum des Fahrers schließen ließen. Daraufhin wurde die Weiterfahrt unterbunden und der 20-Jährige musste sich einer Blutentnahme unterziehen lassen. Den jungen Mann erwartet nun ein Bußgeldverfahren wegen des Verdachtes des Fahrens unter dem Einfluss berauschender Mittel. Der Bußgeldkatalog schlägt hierfür einen Regelbußgeldsatz von 500,- Euro, 2 Punkten im Verkehrszentralregister und 1 Monat Fahrverbot vor.+++