Ehefrau kaltblütig ermordet

Angeklagter (55) geht im Mordfall „Dicker Turm“ in Revision

Auf diesem Parkplatz hat sich die Bluttat im Sommer 2019 ereignet
Archivfoto: O|N/Henrik Schmitt

07.04.2020 / KÜNZELL - Das Gericht hat während vieler Verhandlungstage eine Familientragödie aufgearbeitet, der einer 52-jährigen Ehefrau und Mutter am 14. Juni vergangenen Jahres zum Opfer gefallen ist (weitere Hintergründe finden Sie unter "Mehr zum Thema"). Am Freitag lautete das Urteil vor dem Landgericht in Fulda: lebenslange Haftstrafe wegen heimtückischen Mordes. Nun wurde bekannt gegeben: "Der Angeklagte hat gegen das Urteil fristgerecht Revision eingelegt."



Die Revision müsse der Angeklagte binnen eines Monats nach Zustellung der noch abzusetzenden schriftlichen Urteilsgründe begründen. Im Falle der fristgerechten Revisionsbegründung habe sodann der Bundesgerichtshof über die Revision zu entscheiden.

OSTHESSEN|NEWS bleibt an diesem Thema dran. (nb/pm) +++

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