Raumordnungsverfahren beginnt

ICE-Trasse: Ausbau zwischen Gelnhausen und Fulda nimmt wichtige Hürde

Das Raumordnungsverfahren für den Ausbau der ICE-Strecke zwischen Gelnhausen und Fulda kann beginnen.
Archivfoto: O|N / Hans-Hubertus Braune

02.04.2020 / WIESBADEN / REGION - Das Raumordnungsverfahren für den Ausbau der ICE-Strecke zwischen Gelnhausen und Fulda kann beginnen. Projektverantwortlich ist die DB Netz AG. Sie hat die Unterlagen, die für das Raumordnungsverfahren notwendig sind, dem Regierungspräsidium (RP) Darmstadt vorgelegt. Das RP Darmstadt ist die federführende Behörde. Nach eingehender Prüfung teilte das RP Darmstadt nun mit, dass dem Raumordnungsverfahren formal nichts mehr im Weg steht.

„Ich begrüße es außerordentlich, dass das Raumordnungsverfahren als nächster Schritt für diesen so wichtigen Ausbau der Schieneninfrastruktur in Hessen in Angriff genommen werden kann“, sagte der hessische Wirtschafts- und Verkehrsminister Tarek Al-Wazir. „Das zeigt: Auch in dieser schwierigen Zeit läuft die Arbeit an den für unser Land sehr bedeutsamen Infrastrukturprojekten weiter.“

Die Bahnstrecke von Hanau nach Fulda ist einer der größten Engpässe im hessischen und bundesweiten Eisenbahnnetz. Zusammen mit dem Streckenabschnitt von Hanau nach Gelnhausen, wo ein viergleisiger Ausbau der bestehenden Strecke erfolgen soll, wird die Neubaustrecke von Gelnhausen nach Fulda zusätzliche Kapazitäten schaffen. Damit können langfristig mehr Fern- und Regionalzüge auf der Strecke fahren. Im Personenfernverkehr wird zudem die Fahrzeit um etwa 13 Minuten verkürzt. Wenn der Güterverkehr in der Nacht über die Neubaustrecke geleitet wird, reduziert sich zudem die Lärmbelastung. Denn die neue Strecke wird zum großen Teil im Tunnel geführt, nach neuesten Lärmschutzstandards gebaut und liegt nicht so nah an Siedlungen wie die Bestandsstrecke.

Der Ausbau dieser bundeseigenen Schieneninfrastruktur wird aus Mitteln des Bundesschienenwegeausbaugesetzes finanziert.

Weiteres Verfahren: Die DB Netz AG kann nun einen Antrag auf die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens stellen. Die sich daran anschließende Offenlage ist bisher für Juni bis September 2020 vorgesehen. Bürgerinnen und Bürger, Behörden und Verbände können demnach bis Ende September ihre Stellungnahmen einreichen. Änderungen des Zeitplans könnten sich wegen der Folgen der Corona-Pandemie ergeben.

Hintergrund: Das Raumordnungsverfahren hat das Ziel, das Vorhaben mit den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung abzustimmen. Gleichzeitig beinhaltet das Raumordnungsverfahren eine Umweltverträglichkeitsprüfung hinsichtlich möglicher Auswirkungen auf Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, Kultur- und sonstige Sachgüter.

Das Raumordnungsverfahren ist ein verwaltungsinternes Abstimmungsverfahren. Die Öffentlichkeit wird aber durch Offenlage der Planunterlagen und die Möglichkeit der Stellungnahme in das Verfahren einbezogen. (pm) +++

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