"Frau abgeschlachtet!"

Letztes Wort des Angeklagten: "Ich bin schuldig!" - Plädoyers im Mordprozess

Der Angeklagte wird mit Mundschutz ins Gericht geführt
Fotos: O|N

27.03.2020 / FULDA - Vorletzter Akt im aktuellen Mordprozess im Fuldaer Landgericht: nach Abschluss der Beweisaufnahme folgten am Donnerstag die Plädoyers. Lebenslänglich, forderten Staatsanwältin und die beiden Anwälte der Nebenklage, während der Verteidiger seinen Mandanten während der Tat für vermindert schuldfähig erachtet. Wie im Gericht üblich hat anschließend der Angeklagte das letzte Wort. Zunächst ließ er seinen Dolmetscher ausrichten, er habe nichts zu sagen, um dann noch etwas hinzuzufügen. "Ich bin schuldig", schob er nach.

 "Er sah seine Felle davonschwimmen"


Daran, dass der 55-Jährige seine Frau im Juni 2019 auf einem Parkplatz in Künzell mit fünf Messern getötet hat, besteht nach Abschluss der Beweisaufnahme tatsächlich keinerlei Zweifel mehr, auch beim Verteidiger nicht. Aber über das Motiv des 55-Jährigen und seinen Geisteszustand divergieren die Einschätzungen. Staatsanwältin Dr. Christine Seban führt vor Gericht aus, dass es sich um eine geplante und vorsätzliche Tat handelt. Der Angeklagte habe unter Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit seiner ahnungslosen Frau seinen Tatplan ausgeführt, das Mordmerkmal der Heimtücke sei gegeben gewesen. Nur wenige Minuten zuvor hatte das Opfer den Vermietern der Familie aus dem Auto fröhlich zugewinkt - der brutale Messerangriff erfolgte aus heiterem Himmel. Die Staatsanwältin folgte der Einschätzung des psychiatrischen Gutachters Dr. Helge Laubinger, wonach die Tat weder mit Bewusstseinstrübung im Eifersuchtswahn noch im Affekt verübt wurde. Dagegen spreche die Tatsache, dass er den Tatablauf selbst gestaltet habe. Die bei ihm nach der Tat in der Hosentasche gefundenen 800 Euro Bargeld ließen auf Fluchtpläne schlussfolgern und konterkariere seine angeblichen Selbstmordpläne. Der Angeklagte habe seine Eifersucht dazu benutzt, seine von ihm unabhängig gewordene Familie wieder "unter Kontrolle zu bringen, weil er seine Felle davonschwimmen sah". Mildernde Umstände konnte die Staatsanwältin nicht ausmachen - die naheliegende Folgerung: sie forderte eine lebenslange Haftstrafe für den 55-Jährigen.

"Das Opfer niedergemetzelt, ja abgeschlachtet"

Dem schlossen sich die beiden Rechtsanwälte an, die die Kinder vor Gericht als Nebenkläger vertreten. Rechtsanwalt Knut Hillebrand wertete, das Geschehen habe das Ausmaß einer Tragödie - Opfer sei nicht nur die Mutter, sondern auch die sechs Kinder geworden. Der 55-Jährige habe der Familie ihren Mittelpunkt genommen, die von allen geliebte lebensfrohe Mutter, indem er sie niedergemetzelt, ja abgeschlachtet habe. Während Frau und Kinder sich weiterentwickelt und ihr Leben gestaltet hätten, sei der 55-Jährige, der früher "der Chef" gewesen sei, in Arbeitslosigkeit und Bedeutungsverlust zurückgefallen. Darin liege das Motiv seines Tötungsvorsatzes, der Mord sei von Anfang an geplant gewesen. 

"Er hat seine Frau geschächtet"

Dieser Einschätzung folgte auch der zweite Nebenklagevertreter. Rechtsanwalt Christian Celsen schloss sich der Forderung nach einer lebenslangen Haftstrafe an. In seltener Klarheit sei es bei der Beweisaufnahme gelungen, diesen Fall zu erhellen. Der Angeklagte habe gefürchtet, seine Position als unumstrittener Pascha zu verlieren. Seine Frau habe Arbeit und Freunde gehabt - er nicht. Er lebte nach dem Motto "Ich bin der Boss", der sich nicht an Gesetze halten musste. So habe er seine Frau öfter zur Arbeit gefahren, obwohl er keinen Führerschein mehr hatte. Er habe sich als Tyrann gebärdet, dem seine Frau sogar die Socken anziehen musste. "Er war nie eifersüchtig, das war nur ein manipulatives Mittel, sie wieder unter Kontrolle zu bringen." Die Tat sei geplant gewesen, er habe sogar den Tatort vorher erkundet. "Er wollte seiner Frau die Flügel abschneiden, die ihr gewachsen waren" und sie deshalb geschächtet, urteilte Celsen, der den 55-Jährigen ebenfalls für unvermindert schuldfähig hält. 

Verteidiger: "Er ist kein sympathischer Mensch"

Verteidiger Hans-Jürgen Hauschild bat das Gericht eingangs seines Plädoyers, sich von moralischen Aspekten und der Beurteilung von Sympathie freizumachen. Ihm selbst falle es schwer, mit seinem Mandanten zu sprechen und ihn nachzuvollziehen. "Der Angeklagte ist kein sympathischer Mensch, es ist schwierig für mich, mit ihm zu reden", bekannte er. Doch es gehe einzig und allein darum festzustellen, inwieweit er für seine Tat verantwortlich sei. Zweifellos habe er seine Frau mit Zorn und großer Wut getötet und damit auch das Leben seiner Familie vernichtet. Doch er selbst sei das achte Opfer und leide unter der Tat, deren Motiv keine Eifersucht, sondern Kränkung gewesen sei. "Auch mit dem Elektronenmikroskop können wir nicht in den Verstand des Angeklagten gucken", schränkte Hauschild die Motivsuche ein. Der 55-Jährige habe eine fortschreitende Intensivierung des Drucks empfunden, der auf ihm lastete. "Das Tatverhalten trägt alle Momente eines Menschen, der es nicht mehr ertragen kann. Er vernichtet sie." Er habe das nicht steuern können, sein Bewusstsein sei erheblich gestört gewesen, es gebe viele Aspekte einer Affekttat, befand Hauschild, der wegen erheblicher Einschränkung der Schuldfähigkeit eine Strafmilderung für seinen Mandanten forderte.

Das Urteil wird am kommenden Donnerstag, den 2. April erwartet. (Carla Ihle-Becker)+++

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