Hilfe für Unternehmen & Selbstständige
Corona-Krise: Hessen stellt kurzfristig 7,5 Milliarden Euro in Aussicht
Archivfoto: O|N
20.03.2020 / WIESBADEN -
„Hessen stellt zur Bekämpfung der Corona-Krise kurzfristig 7,5 Milliarden Euro in Aussicht. Die Landesregierung bittet den Landtag in der kommenden Woche um Zustimmung zu einem Nachtragshaushalt. 1 Milliarde Euro soll für die Bewältigung der gesundheitlichen, sozialen und ökonomischen Folgen der Corona-Pandemie eingesetzt werden“, sagte heute Hessens Finanzminister Dr. Thomas Schäfer in Wiesbaden.
„Mit dem Nachtragshaushalt möchten wir den Garantie- und Bürgschaftsrahmen des Landes um 3,5 auf dann 5 Milliarden Euro erhöhen und einen wirkungsvollen Schutzschirm für die hessische Wirtschaft spannen. Wir möchten damit schnell und unbürokratisch den Unternehmen in unserem Land – von klein bis groß - notwendige Liquidität zur Verfügung stellen“, erklärte der Finanzminister. „Der Bund hat angekündigt, Anfang der Woche ein nationales Programm vorzulegen, mit dem die bisherigen Kreditprogramme ergänzt werden. Ich bin sehr guter Hoffnung, dass dort vor allem auch Liquiditätszuschüsse enthalten sein werden, insbesondere auch für die Kleinstunternehmen. Danach werden wir unsere Landesmittel ergänzend einbringen. Die Hilfe soll in Ergänzung zu Fördermaßnahmen der KfW insbesondere mittleren, kleinen und Kleinstunternehmen kurzfristig gewährt werden. Zusammen mit dem Wirtschaftsministerium und der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen arbeiten wir derzeit hart daran.“
„Hessen steht finanziell gut da. 7,5 Milliarden Euro sind viel Geld. Wenn es die Situation erfordert, werden wir aber noch mehr Geld zur Verfügung stellen. Am Geld darf und wird die Bekämpfung der Corona-Krise nicht scheitern. Der Schutzschirm ist gespannt und reißfest“, sagte Finanzminister Thomas Schäfer.
Zu den konkreten steuerlichen Soforthilfen
„Hessen handelt zügig: Wir geben den betroffenen hessischen Unternehmen, darunter fallen auch Freiberufler und sehr kleine Unternehmen, eine vorübergehende Liquiditätsspritze von bis zu 1,5 Mrd. Euro. Das setzen wir wie folgt um: Viele Unternehmen zahlen bei der Umsatzsteuer eine sogenannte Sondervorauszahlung, damit sie die monatliche Umsatzsteuer jeweils einen Monat später zahlen dürfen. In der aktuellen Corona-Krise helfen wir den betroffenen Unternehmen und setzen auf Antrag die in 2020 gezahlte Sondervorauszahlung auf ‚Null‘ herab. Anschließend erhalten die Unternehmen die bereits gezahlte Steuervorauszahlung erstattet, sofern sie nicht mit anderen Zahllasten zu verrechnen ist. Das geht ganz unbürokratisch mit formlosem Antrag oder am besten über ELSTER“, erläuterte der Finanzminister. (pm) +++