Corona fordert zum Handeln auf

Pandemie: Hersfelder Klinikum verschärft Maßnahmen

Das Coronavirus fordert schärfere Maßnahmen, auch im Hersfelder Klinikum
Foto: Klinikum Hersfeld-Rotenburg

17.03.2020 / BAD HERSFELD - Basierend auf der am 17.03.2020 verkündeten Fünften Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus durch die Hessische Landesregierung muss das Klinikum Hersfeld-Rotenburg alle aktuell geplanten medizinisch nicht dringend notwendigen Eingriffe und Behandlungen absagen. So soll  eine Schonung der Ressourcen erreicht werden, um auch in den kommenden Tagen die Notfallbehandlung kritisch Kranker gewährleisten zu können.



Hinweise zum Klinikum:

Medizinische Behandlungen und Eingriffe, die aus medizinischer Sicht nicht dringend notwendig sind, werden bis auf Weiteres ausgesetzt

Notfallpatienten (dringliche Behandlungsnotwendigkeit) werden weiterhin versorgt

Patient*innen, die bereits stationär für einen nicht dringend notwendigen Eingriff bzw. Behandlung aufgenommen wurden, müssen wir aufgrund der Verordnung wieder entlassen

Der Betrieb in den Ambulanzen wird eingeschränkt auf Patienten mit dringender Behandlungsnotwendigkeit,

Die MVZ Standorte außerhalb des Klinikums und der Orthopädie werden weiterbetrieben, der Betrieb des MVZ im Klinikum wird ebenfalls auf Patienten mit dringlicher Behandlungsnotwenigkeit eingeschränkt

Alle externen Besucher, die aufgrund der geltenden Ausnahmeregeln noch Zugang zum Klinikum haben, werden gebeten, sich den Fragebogen "Besucher" im Vorfeld auf den Webseiten des Klinikum Hersfeld-Rotenburg herunterzuladen und ausgefüllt mitzubringen.
 

Die Entscheidung darüber, ob eine Behandlung notwendig ist, liegt beim zuständigen Facharzt.(pm) +++

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