Keine Gefährdung durch Coronavirus
Bayerische Kommunalwahlen finden wie geplant statt
Symbolbild: Pixabay
11.03.2020 / BAYERN -
Am Wochenende finden im Freistaat Bayern die Kommunalwahlen statt. Wie in Hessen hat auch die bayerische Staatsregierung Maßnahmen gegen die Ausbreitung des SARS-CoV-2 getroffen. Die bevorstehenden Kommunalwahlen gefährdet das Virus allerdings nicht. Dies sagte der bayerische Innenminister Joachim Hermann (CSU) gegenüber dem Bayerischen Rundfunk (BR) am Dienstagnachmittag.
"Derzeit gibt es keinen Anlass, über eine Verschiebung des Wahltermins nachzudenken. Ich rate auch mit Blick auf die Wahlen zu einem besonnenen Umgang. Niemand sollte sich davon abhalten lassen, wählen zu gehen", wendet sich Joachim Herrmann (CSU), bayerischer Innenminister, an die Bevölkerung.
Der BR klärt ebenfalls auf, was beim Gang zur Wahlurne zu beachten ist. "Wählen gehen ist vom theoretischen Ansteckungsrisiko vergleichbar mit im Supermarkt einkaufen oder U-Bahn fahren", der BR zitiert hier eine E-Mail der Landeshauptstadt München, in der über den Ablauf des Wahlwochenendes informiert wird. Des Weiteren wird geraten Abstand zu halten und die Hände nach dem Wählen gründlich zu waschen. Wer auf Nummer sicher gehen wolle, könne ebenfalls seinen eigenen Stift mitbringen. Experte Peter Walger äußerte sich dem BR wie folgt zu dieser Thematik: "Das kann sinnvoll sein. Aber ich glaube, dass man das ganze Problem mit Händewaschen lösen kann." Wer sich davor sorgt, dass die Wahllokale unsicher sind, der brauch sich hier ebenfalls keine Sorgen zu machen. In den Wahllokalen hängen Hygiene-Tipps aus und Desinfektionsmittel stehen ebenfalls zur Verfügung.
Wählen trotz Krankheitssymptomen?
Erkrankt man plötzlich am Wahltag, kann man am Samstag und Sonntag noch die Unterlagen zur Briefwahl anfordern. Allerdings muss die Krankheit hier nachgewiesen werden. Hierbei muss die betroffene Person wieder eine Person mit einer Vollmacht beauftragen, die Unterlagen zur Briefwahl im Wahllokal abzuholen. Am Wahltag können diese Anträge, bis 15 Uhr, in den betreffenden Gemeinden gestellt werden. Auch hier gilt: Die Stimmzettel muss bis 18 Uhr im Wahllokal abgegeben werden. Zur Ausstellung der Briefwahl im plötzlichen Krankheitsfall werden folgende Unterlagen benötigt: Antrag auf Ausstellung des Wahlscheins/ Briefwahlunterlagen, Nachweis über plötzliche Erkrankung (ärztliches Attest), gesonderte schriftliche Vollmacht zur Abholung der Briefwahlunterlagen, Antrag und Vollmacht müssen vollständig ausgefüllt und von der erkrankten Person handschriftlichen unterschrieben werden.
Der Bayerische Rundfunk legt allen Wahlberechtigten für den kommenden Sonntag die "Hust- und Niesetikette" ans Herz: Nicht in die Hände, sondern in die Armbeuge oder in ein Taschentuch niesen, das danach sofort entsorgt wird. (fvo) +++
Foto: Andreas Burkhardt / Bayerisches Innenministerium