Chaos in den Jagdbehörden

Verfassungsschutzabfrage: Jagdscheine werden aktuell nicht verlängert

Jagdscheine werden nach einer Gesetzesänderung aktuell nicht verlängert
Symbolbilder: Pixabay

27.02.2020 / FULDA - Psychotests für Waffenbesitzer oder eine weitere Verschärfung des Waffenrechts: Geht es nach Bundesinnenminister Horst Seehofer, könnte auf Sportschützen und Jäger bald einiges zukommen. Und das, obwohl eine erst letzte Woche in Kraft getretene Änderung des Waffengesetzes bereits jetzt für Chaos sorgt.



Jagdverbände schlagen Alarm:

Weil Jagdscheine regelmäßig – spätestens jedoch alle drei Jahre verlängert werden müssen, ist jeder Scheininhaber, der auch weiter auf die Jagd gehen möchte, verpflichtet, einen entsprechenden Antrag bei der Unteren Jagdbehörde zu stellen. Bisher eine reine Routineaufgabe. Im vergangenen Jahr wurde nun jedoch eine grundlegende Gesetzesänderung vorgenommen: Jeder, der seinen Jagdschein verlängern möchte oder eine Neubeantragung vornimmt, soll künftig vorab vom Verfassungsschutz überprüft werden.

Der rechtliche Hintergrund, teilt das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz nach einer Anfrage von OSTHESSEN|NEWS mit, sei folgender: „Ein Jagdschein, der auch zum Waffenbesitz berechtigt, darf nur erteilt werden, wenn die waffenrechtliche Zuverlässigkeit oder persönliche Eignung vorliegt. Letzte Woche wurde das Dritte Waffenänderungsgesetz im Bundesgesetzblatt verkündet und ist damit am Donnerstag, 20.2.2020, in Kraft getreten.

Das hat zur Konsequenz, dass von einer waffenrechtlichen Zuverlässigkeit jetzt bei Personen nicht ausgegangen werden darf, die Mitglied in einer Vereinigung waren, deren Aktivitäten gegen die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik gerichtet sind oder die eine solche Vereinigung unterstützt haben. Seit dem 20.2.2020 ist es also erforderlich, dass bei Erteilung eines Jagdscheins sicher ist, dass der Jagdscheininhaber nicht zu dieser Personengruppe gehört.“

Jagdscheine werden für die jeweiligen Jagdjahre ausgegeben, dass bedeutet, zum 31.03.2020 laufen viele Scheine aus. Da sich der Gesetzgeber allerdings bisher keine ausreichenden Gedanken darüber gemacht hat, wie die neue Überprüfung stattfinden soll, werden nun keine Scheine mehr verlängert. „Für die Sicherheitsbehörden besteht jetzt die Herausforderung, die erforderliche Abfrage, die in einer Vielzahl von Fällen zu erfolgen hat, durchzuführen. Ohne eine solche Rückmeldung können die Jagdbehörden die waffengesetzliche Regelvermutung nicht ausschließen, die auf das Jagdrecht durchschlägt. Dass die Jagdscheine im Moment nicht erteilt werden können, ist also Folge der Änderung des Waffengesetzes“, so das Hessische Ministerium für Umwelt.

Drohende Konsequenzen für Jäger

Ohne einen gültigen Jagdschein erlischt normalerweise die Erlaubnis, Waffen oder Munition zu besitzen. Aber auch gerade Jagdpächtern könnten ernste Konsequenzen drohen, sollte die Situation nicht schnellstmöglich geklärt werden: Nur mit einer gültigen Jagderlaubnis ist eine Jagdpacht möglich, kann ein Jäger diese nicht vorweisen, drohen ihm Schadensersatzansprüche, etwa bei Wildschäden. Eine Sonderregelung von Seiten der Regierung ist auch für diese Personengruppe nicht vorgesehen: „Eine vorläufige Erteilung, oder auch eine auflösend bedingte Erteilung, wäre rechtswidrig, denn der allgemeine verwaltungsrechtliche Grundsatz ist, dass sich die Rechtmäßigkeit einer Entscheidung nach den im Entscheidungszeitpunkt maßgeblichen Rechtsvorschriften richtet.“

Wie lange die heimische Jägerschaft noch warten muss, bis die Jagdscheine wieder verlängert werden, ist ungewiss, auch das Ministerium hat darauf keine Antwort. „Wir sind in dieser Angelegenheit in einem engen Austausch mit dem Hessischen Innenministerium.“ (mr) +++



Auch der Besitz von Munition könnte strafbar sein

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