Bußgeld für Eigentümer?
Sperrmüll in der Innenstadt - Stadt Fulda greift ein und räumt auf
Fotos: privat
26.01.2020 / FULDA -
Elektrogeräte, Kleidung und vieles mehr: große Müllberge zieren derzeit die Straßen von Fulda. Doch die Müllabfuhr, genauer gesagt die Sperrmüllabfuhr, war wie geplant am vergangenen Dienstag vor Ort. Weshalb dieser Unrat zurückgelassen wurde, hat Gründe. "Es handelt sich um Müllreste und keinen Sperrmüll", bestätigt die Pressestelle der Stadt Fulda. Die Verursacher hätten den Rest längst wegräumen müssen. Nun hat sich die Stadt diesem Problem angenommen.
Nach Paragraf §5 der Straßenreinigungs- und der Abfallsatzung sei der Eigentümer aber grundsätzlich zur Reinigung und zum Entfernen von Unrat vor seinem Haus verpflichtet. Aus diesem Grund habe die Stadt den Eigentümer schriftlich aufgefordert, den Müll zu beseitigen, und dabei eine Frist gesetzt.
"Wir gehen davon aus, dass die Abfälle nicht fristgerecht entfernt werden und die Stadt an dieser exponierten Lage den Abfall nicht über das Wochenende dulden kann, haben wir selbst die Reinigung veranlasst. Eine Kostenbeteiligung des Eigentümers und mögliche Bußgelder für die Verursacher werden geprüft."
Zu den Kriterien, wie die Sperrmüllabfuhr grundsätzlich organisiert ist und was überhaupt in den Sperrmüll gehört, gibt die Abfallfibel der Stadt Fulda Auskunft: https://www.fulda.de/fd/15_Buergerbuero/Abfallwirtschaft/Abfallfibel_2020.pdf (nb) +++