Entscheidung von Bischof Dr. Michael Gerber

Katholischer Pfarrer beurlaubt - Staatsanwalt ermittelt: Besitz von Kinderpornos?

Die Staatsanwaltschaft in Hanau ermittelt
Archivbild O|N

21.01.2020 / STEINAU/STR. - Der katholische Pfarrer von Marborn/Romsthal ist auf Anordnung von Bischof Dr. Michael Gerber mit sofortiger Wirkung beurlaubt worden. Ihm werde der Besitz von kinder- und jugendpornographischen Schriften vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft in Hanau ermittelt. Die Gemeindemitglieder der betroffenen Kirchengemeinden wurden am Sonntag entsprechend informiert.



"Aufgrund einer aktuellen Information der Staatsanwaltschaft Hanau über ein Ermittlungsverfahren unter anderem wegen des Verschaffen und Besitzes kinder- und jugendpornographischer Schriften hat der Fuldaer Bischof Dr. Michael Gerber mit sofortiger Wirkung den Priester Martin K. (Marborn) von allen Ämtern beurlaubt und ihm die Ausübung jeder priesterlichen Tätigkeit untersagt. Bischof Gerber hofft, dass es mit den betroffenen Personen zu einem Kontakt im Interesse der weiteren Aufarbeitung des Geschehenen kommt", heißt es in einer vom Bistum Fulda auf Anfrage verschickten Pressemitteilung.

Demnach war der betroffene Geistliche K. seit August 2007 Pfarradministrator in Marborn. Bereits früher gab es laut Bistum die Anschuldigung sexueller Beleidigung gegen K., für die er im Jahr 2004 mit einer Bewährungsgeldstrafe belegt wurde. Nach der Einholung eines psychologischen Gutachtens und angeordneter Therapie wurde K. unter Auflagen in Marborn eingesetzt. Im Herbst 2019 hatte Bischof Gerber, ohne dass es konkrete neuere Hinweise gegeben hätte, im Rahmen der Begleitung von Pfarrer K. ein erneutes psychologisches Gutachten beauftragt.

Damit sollten die auf dem Hintergrund des ersten Gutachtens getroffenen Regelungen überprüft werden. K. wird sich laut Bistum zusätzlich zur strafrechtlichen Verfolgung einem kirchenrechtlichen Verfahren stellen müssen. (hhb/pm) +++

Bischof Dr. Michael Gerber vom Bistum Fulda

Generalvikar Christof Steinert verkündete die Entscheidung am Sonntag in der betroffenen Kirchengemeinde

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