Mandantenveranstaltungen zur Sensibilisierung

Weihnachtszeit ist Logistikzeit: Priller & Partner sorgt für reibungsloses Geschäft

Weihnachtszeit ist Logistikzeit
Symbolfoto: pixabay

23.12.2019 / ANZEIGE - Zur Weihnachtszeit brummt auch das Logistikgeschäft. Die Fuldaer Steuerberatungskanzlei Priller & Partner sorgt dafür, dass dabei keine bösen Überraschungen auftreten und Mandanten bei neuen Regelungen den Überblick behalten.


Priller & Partner bietet dabei einen engen Austausch zwischen Logistikunternehmen und Kanzlei, um Problematiken bereits aufdecken und klären zu können, bevor sie entstehen: "Das Reverse-Charge-Verfahren vereinfacht Prozesse, weil nicht der leistende Unternehmer, sondern der Leistungsempfänger Schuldner der Umsatzsteuer ist. Gerade bei grenzüberschreitenden Leistungen der Speditionen und anderer Dienstleister wird dieses Verfahren angewandt. Hierdurch entfällt die Registrierungspflicht für den ausländischen Spediteur in Deutschland und damit auch sein Kontakt mit dem deutschen Finanzamt. Der deutsche Leistungsempfänger muss zwar die Umsatzsteuer für den jeweiligen Erwerb tragen, kann diese aber in gleicher Höhe über den Vorsteuerabzug in seiner Umsatzsteuervoranmeldung geltend machen. Damit soll vor allem dem sogenannten Karussellbetrug vorgebeugt werden, bei dem in einer Lieferkette die Umsatzsteuer nicht an das zuständige Finanzamt abgeführt wird. Wir beraten unsere Mandanten, damit eine solche Problematik schon im Vorfeld erkannt wird - denn gerade das Reverse-Charge-Verfahren ist zwar als Vereinfachung im B2B-Bereich (Leistungsbeziehungen zwischen Unternehmern, keine Privatpersonen) gedacht, erfordert jedoch eine genaue Identifizierung der Geschäftspartner sowie einige Besonderheiten bei der Rechnungstellung", erklärt Steuerberaterin Anne-Christin Walther.

Durch die 'Quick Fixes' zur Eindämmung des Steuerbetrugs ab 2020 kommen Umsatzsteuerprobleme auch auf die Agenda der Logistiker: "Der Nachweisführung durch CMR-Frachtbriefe kommt zum Beispiel ab dem 01.01.2020 eine erhebliche Bedeutung zu.  Sofern die CMR-Frachtbriefe nicht vollständig und richtig ausgestellt oder nicht ordnungsgemäß unterschrieben sind, kann es rückwirkend zum Wegfall der Steuerfreiheit für innergemeinschaftliche Lieferungen kommen. Es ist daher immer darauf zu achten, dass die richtigen Unternehmensvertreter unterschreiben. Nach CMR muss der Empfänger der Gegenstände den CMR-Frachtbrief nicht unterschreiben. Diese Unterschrift wird jedoch vom Umsatzsteuerrecht verlangt. Nur bei einer genauen Analyse der Leistungsbeziehungen zwischen den beteiligten Unternehmen kann man bestimmen, wer als Empfänger eintritt und letztendlich den CMR-Frachtbrief vom Spediteur erhält. Noch problematischer sind zukünftig die Abholfälle. Holt der Abnehmer die Gegenständen zukünftig mit seinem eigenen LKW ab, liegen die notwendigen Belege einfach nicht vor. Hier bleibt abzuwarten, wie sich die Finanzverwaltung positionieren wird und welche Nachweise sie in solchen Fällen verlangen wird.“

Zur Thematik veranstaltet die Steuerberatungskanzlei Priller & Partner außerdem Mandantenveranstaltungen, um Unternehmen für die Problematik zu sensibilisieren.

Lindenstraße 20-22 | 36037 Fulda | Tel. 0661 92881-0
email@priller-partner.de  | www.priller-partner.de 
Weitere Standorte in Hünfeld, Bad Salzungen, Eisenach, Gera +++

X