Vorwürfe verjährt und nicht konkret genug
Anklage gegen Ex-Bürgermeister Armin Faber wegen Untreue nicht zugelassen
Archivfoto: O|N
09.12.2019 / FULDA/BAD SALZSCHLIRF -
Gegen den ehemaligen Bürgermeister von Bad Salzschlirf, Armin Faber, wird keine neue Anklage am Landgericht Fulda wegen Untreue im Amt erhoben. Das teilte auf Anfrage der Sprecher des Landgerichts Patrick Krug am Montag mit. "Die 2. Große Strafkammer des Landgerichts Fulda hat mit Beschluss vom 14.11. 2019 die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt und die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Fulda vom 31.1.2019 nicht zur Hauptverhandlung zugelassen." Dem 62-Jährigen, der von 2003 bis 2012 Bürgermeister von Bad Salzschlirf gewesen war, wurde vorgeworfen, beim Bewirtschaften des Hotels Badehof zum finanziellen Nachteil der Gemeinde agiert und damit einen "Vermögensschaden" für die Kommune verursacht zu haben.
2013 war deshalb Anklage gegen Faber erhoben worden. Der Prozess endete drei Jahre später mit einem Freispruch für den Ex-Bürgemeister. Doch der Bundesgerichtshof (BGH) hatte ein Jahr später, im August 2017, dieses Urteil wieder aufgehoben und den Fall zurück ans Landgericht Fulda verwiesen. Die hiesige Staatsanwaltschaft klagte Faber Anfang dieses Jahres wegen derselben Vorwürfe erneut an. Doch dieses neue Verfahren hat das Landgericht nun abgelehnt. Dagegen wehrt sich die Anklagebehörde und hat gegen den Beschluss sofortige Beschwerde eingelegt. Jetzt muss das Oberlandesgericht Frankfurt/Main entscheiden, wie es weitergeht.
"Habe mir nichts vorzuwerfen"
Armin Faber, der seit 2013 Geschäftsführer der TOMESA-Fachklinik in Bad Salzschlirf ist, äußerte sich auf O|N-Anfrage am Montag wie folgt zu der abgewiesenen Anklage der Staatsanwaltschaft: er habe sich definitiv nichts vorzuwerfen, zu keiner Zeit Untreue im Amt begangen und sich auch niemals persönlich bereichert. "Im Gegenteil: ich habe immer ausschließlich die Interessen der Gemeinde im Blick gehabt", sagte der 62-Jährige.
Schließlich könne dem Angeschuldigten auch nicht das Unterlassen der Einziehung der Außenstände der Gemeinde Bad Salzschlirf gegenüber der Badehof Bad Salzschlirf GmbH & Co vorgeworfen werden. Genauso wenig komme eine Untreuestraftat wegen einer etwaigen Anweisung des Angeschuldigten an den Kämmerer der Gemeinde, Mahnungen an die Badehof-GmbH zu unterlassen, in Betracht. Denn als Bürgermeister sei der Angeschuldigte für die Entscheidung über die Durchsetzung der Außenstände nicht zuständig gewesen. Aufgrund der wirtschaftlichen Bedeutung für die Gemeinde Bad Salzschlirf habe die Zuständigkeit beim Gemeindevorstand gelegen.(Carla Ihle-Becker)+++