Taschentücher und Bonbons sind tabu

Warum Apotheken ihren Rezept-Kunden keine Geschenke mehr machen dürfen

Apotheken dürfen ihren Kunden, die ein Rezept für ein verschreibungspflichtiges Medikament einlösen, keine Geschenke mehr mitgeben.
Fotos: Stefanie Harth

01.12.2019 / BAD HERSFELD - Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat gesprochen: Apotheken dürfen seit Anfang Juni dieses Jahres ihren Kunden, die ein Rezept für ein verschreibungspflichtiges Medikament einlösen, keine Geschenke mehr überreichen. Mini-Präsente im Cent-Bereich, wie die obligatorische Packung Taschentücher, das Röllchen Traubenzucker oder die Handvoll Hustenkaramellen, sind tabu.



Wie Rechtsanwalt Jochen Paulus, der sich auf Medizinrecht und Arzthaftungsrecht spezialisiert hat, erläutert, unterliegen Medikamente, die auf Rezept abgegeben werden, einer einheitlichen Preisbindung. "Dadurch, dass die Arzneimittelpreisbindung eng auszulegen ist, ist jede sogenannte Werbegabe verboten, weil diese den Erwerb des Medikaments günstiger erscheinen lässt. Schlicht und ergreifend soll der Eindruck vermieden werden, dass der Apotheken-Kunde einen monetären Vorteil erhält", sagt der Jurist, der in Bebra eine eigene Kanzlei betreibt. "Das ist – in einfachen Worten formuliert – die Quintessenz des BGH-Urteils."

Ina C. Müller, Inhaberin der Schwanen Apotheke in Bad Hersfeld, begrüßt grundsätzlich die Rechtsprechung. "Arzneimittel sind ein besonderes Gut, die jederzeit zu einem einheitlichen Abgabepreis zur Verfügung stehen müssen", betont die Apothekerin. "Was manchen Kunden vielleicht unverständlich erscheint, dient beim genauen Hinsehen dem Verbraucherschutz. Und wir kehren wieder zum Wesentlichen zurück – zur versierten und eingehenden Beratung."

Laut Müller reagiert die Kundschaft der mittlerweile ältesten Apotheke der Lullusstadt "relativ gelassen" darauf, wenn sie nach dem Einlösen ihres Kassenrezepts zum Medikament beispielsweise keine Gratis-Taschentücher mehr erhält. Geschätzt werde vor allem die Beratung vor Ort. "Und bei freiverkäuflichen Arzneimitteln profitieren unsere Kunden weiterhin von unserem Bonusprogramm und Zugaben."

Wie die Apothekerin gegenüber OSTHESSEN|NEWS bestätigt, kontrollieren sowohl Landesapothekerkammer als auch die Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs, ob dem BGH-Urteil Folge geleistet wird.

"Gleiches Recht für alle…"

"Gleiches Recht für alle" fordert die Apotheken-Inhaberin mit Blick auf die Versandapotheken, die aus dem europäischen Ausland nach Deutschland liefern. "Die sind vom Geschenkeverbot nicht betroffen", berichtet sie. "Damit haben wir hiesige Pharmazeuten eine bittere Pille verschrieben bekommen." In diesem Zusammenhang spricht Ina C. Müller von "Lobbyarbeit". Unweigerlich dränge sich der Verdacht auf, dass es politisch gewollt sei, die Versandapotheken zu stärken. Keine schönen Aussichten für die Vor-Ort-Apotheken…
(Stefanie Harth) +++

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