Einstimmiger Beschluss
Lebensmittel Nr. 1 gefährdet: Klage gegen Bauvorhaben des Windparks Wehrda
Fotos: CDU Burghaun
14.11.2019 / BURGHAUN -
Die Gemeindevertretung hat am Mittwochabend zu einer kurzfristigen öffentlichen Sitzung in das Burghauner Herrenhaus eingeladen. Der Haupttagesordnungspunkt ist die Klage gegen den Genehmigungsbescheid vom 21.10.2019 des Regierungspräsidiums Kassel zum Bauvorhaben "Windpark Haunetal/Wehrda". Alle drei Fraktionen - CDU, FDP und SPD - haben einstimmig dafür gestimmt. "Selten herrscht eine solche Einigkeit zu einem Thema. Wir sehen das Lebensmittel Nummer 1 gefährdet - nämlich unser Wasser", so Michael Schneider (Fraktionsvorstand SPD Burghaun).
Thema und Problematik
Die Fraktionsvorsitzenden äußerten zum Vorhaben erhebliche Bedenken. Dies begründe sich darin, wie Heß näher ausführte, dass die Anlagen in Wasserschutzzonen für die Tiefbrunnen Langenschwarz, Rothenkirchen II und III der Marktgemeinde Burghaun stehen würden. Die Ringleitung, die alle Ortsteile verbinde, liege ebenfalls in dem Bereich des Windparks. Unter anderem würden durch den Bau des Windparks wasserführende Schichten geschädigt werden und ein Eintrag durch Schadstoffe durch die Windräder könne nicht ausgeschlossen werden.
Sorgen bereite darüber hinaus der Bau des neuen Anlagetyps Vestas V150, bei dem keine Langzeit-Erfahrungswerte insbesondere für die Auswirkungen auf Bodenschichten, der Infraschall- und Schallwirkung vorlägen. "Wenn nun tatsächlich der Windpark in Wehrda gebaut werden sollte, so gilt unsere Region als vorbelastet und öffnet anderen Projektieren auf rund 10 Prozent unserer Gemeindefläche gegen den Willen aller Parteien und der Bürger Tür und Tor. Die Schäden für die Entwicklung der Marktgemeinde Burghaun wären damit immens."
Beschlussvorschlag und Abstimmung
Die Gemeindevertretung forderte die Gemeindeverwaltung auf, Rechtsmittel gegen den Genehmigungsbescheid des Regierungspräsidiums Kassel einzulegen, damit der komplette Schutz der Wasserversorgung der Marktgemeinde Burghaun gewährleistet werden könne. Somit standen zur Abstimmung zwei Punkte:
Zum einen eine Klage gegen den Genehmigungsbescheid des Regierungspräsidiums Kassel und zum anderen nach § 80 Abs. 5 VwGO beim Verwaltungsgericht in einem Parallelverfahren die Herstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage der Gemeinde Burghaun zu beantragen.
Alle anwesenden Fraktionen stimmten für eine Einreichung der Klage. Ziel sei vor allem die Abwehr gegen den geplanten Windpark Haunetal-Wehrda. Das Mindeste sei jedoch die Wahrung der von der Marktgemeinde Burghaun geforderten Schutzmaßnahmen gegenüber dem Wassereinzugsgebiet während des Baus und Betriebs des Windkraftanlage. (mkf/pm) +++