Aus Angst vor der Zwangsräumung
"Kopflos" Wohnung in Brand gesteckt: Ein Jahr und zehn Monate auf Bewährung
Archivfotos: Gerhard Manns / Stefanie Harth
06.11.2019 / BAD HERSFELD -
Zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, die drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt ist, hat das Bad Hersfelder Schöffengericht eine 44-jährige Bebraerin verurteilt. Wegen versuchter schwerer Brandstiftung musste sich die Angeklagte vor Gericht verantworten.
Reumütig gab die mehrfache und vom Schicksal gebeutelte Mutter zu, am 12. März dieses Jahres aus Verzweiflung und Angst vor einer bevorstehenden Zwangsräumung die von ihr angemietete Dachgeschosswohnung in einem Mehrparteienhaus "Im Göttinger Bogen" in Bebra in Brand gesetzt zu haben. Die Angeklagte, die gemeinsam mit ihrer Tochter, ihrem damaligen Lebensgefährten und jetzigem Ehemann sowie dessen Sohn im obersten Stockwerk gewohnt hatte, sah sich mit einem Schuldenberg konfrontiert.
Aufgrund von Zahlungsrückständen war für den 13. März die Zwangsräumung angekündigt worden. "Ich weiß gar nicht, wo ich anfangen soll", sagte die gebürtige Duisburgerin. "Das Geld für die Miete hat einfach nicht gereicht und zudem plagen mich Altschulden, was ich meinem heutigen Mann alles verschwiegen habe."
In der Wohnung entwickelte sich ein Schwelbrand, der erheblichen Schaden anrichtete. Da das Feuer rechtzeitig entdeckt und von der Feuerwehr gelöscht werden konnte, konnte ein Übergreifen der Flammen auf den Dachstuhl verhindert werden. "Spitz auf Kopf" hätte die Situation gestanden, erläuterte der zuständige Brandursachenermittler, der als Zeuge vor Gericht geladen war. "Hier hätte sich durchaus ein Vollbrand entwickeln können."
Nachdem die Polizei sie mit "erdrückenden Beweisen" konfrontiert hatte, zeigte sie sich geständig. "Ich habe mich geschämt und reinen Tisch gemacht. Mein Mann weiß jetzt über alles Bescheid. Zudem habe ich die Schuldnerberatung aufgesucht", betonte die Angeklagte.
Richterin Silvia Reidt sprach bei der Urteilsverkündung von "einem kopflosen Verhalten" der Angeklagten und von einem "Riesen-Glück", dass nichts Schlimmeres passiert sei. Rechtsanwalt Harald Ermel sprach von einer "menschlichen Tragödie". Dass die Tat bestraft werden müsse – darüber waren sich sowohl Staatsanwaltschaft als auch Pflichtverteidigung einig. (sh) +++