3.000 Euro Geldstrafe
90-Jährige in Tann überfahren - Verfahren gegen Unglücksfahrer eingestellt
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02.11.2019 / FULDA -
Können die Angehörigen eines 90-jährigen Unfallopfers damit leben, dass das Verfahren gegen den Unglücksfahrer gegen Zahlung einer Geldstrafe eingestellt wird? "Er hat es ja nicht mit Absicht getan - und ist schon gestraft genug", lautet die versöhnliche Antwort, die Sohn und Nichte der an den Unfallfolgen Verstorbenen auf diese Frage geben. Der tragische Tod der Seniorin sollte jeden Autofahrer kurz innehalten lassen, um sich einzugestehen: das hätte auch mir passieren können. Was das Amtsgericht Fulda am Freitag intensiv beschäftigte, hat sich am 28. Dezember vor einem Jahr in Tann ereignet.
Richter Michael Wehner kondolierte zunächst den im Gericht anwesenden Angehörigen der Frau, dann wurde die Anklage verlesen, die dem Fahrer vorwarf, fahrlässig den Tod eines Menschen verursacht zu haben. Der 32-Jährige, den das schreckliche Resultat dieser Fahrt sichtlich bis heute belastete, versicherte dem Gericht, er habe die Front- und beide vorderen Seitenscheiben vollständig freigekratzt, sei mit Licht und voll aufgedrehter Lüftung gefahren und habe gute Sicht gehabt, aber die plötzlich vor sich auf der Straße auftauchende Frau trotzdem nicht gesehen. Nach dem Aufprall habe er sofort angehalten und sei der schwer Verletzten zu Hilfe geeilt. Während die Frau notärztlich versorgt und ins Krankenhaus gebracht wurde, sei er von der Polizei vernommen worden. Auch er sprach den Hinterbliebenen sein Beileid aus.
"Meine Mutter war gesund und rüstig. Sie hätte noch zehn Jahre leben können", sagte der Sohn der 90-Jährigen zum Abschluss traurig. Eine Mahnung an uns alle, aufmerksam und vorsichtig zu fahren. (Carla Ihle-Becker)+++