DUH wünscht weiter freudige Jahreswechsel
Antrag gestellt: Wird das Feuerwerk an Silvester in der Domstadt nun verboten?
Archivfoto: Martin Engel
24.10.2019 / FULDA -
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte bereits im Juli 2019 in 31 Städten und Gemeinden formale Anträge auf Böller-Verbote für deren dicht besiedelte Innenstädte gestellt. Am Montag folgten nun bundesweit 67 weitere formale Anträge für alle Städte, deren innerstädtische Luft mit gesundheitsschädlichen Partikelkonzentrationen von 20 µg/m³ Feinstaub (PM10) im Jahresmittel belastet seien.
Da in Fulda die Feinstaubbelastung im Jahresdurchschnitt 21 Mikrogramm pro Kubikmeter betrage, von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) allerdings ein Höchstbetrag von 20 Mikrogramm pro Kubikmeter als empfohlener Höchstbetrag gelten würde, müsse das Silvesterfeuerwerk in der Domstadt folglich verboten werden, argumentiert die DUH.
Die DUH kritisiert, dass die Bundesregierung trotz jahrelanger Warnung der Umwelthilfe und ihres eigenen Umweltbundesamtes bisher untätig geblieben sei. Damit die Städte zukünftig noch einfacher und vor allem umfassend kommunale Böller-Verbote aussprechen könnten, fordert die DUH außerdem Bundesumweltministerin Svenja Schulze zur Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes, beziehungsweise Änderungen in der ersten Sprengstoffverordnung auf. (mr) +++