Seit zwei Jahren in Kraft

Landesregierung legt Rotlichtreport vor: 16 Anträge zum Bordellbetrieb in Fulda


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22.10.2019 / FULDA - Seit zwei Jahren gilt das Prostituierten-Schutzgesetz, das nahm die Landtagsabgeordnete Christiane Böhme (Die Linke) zum Anlass der Landesregierung eine Anfrage zum Status quo zu stellen. Auch in Osthessen wurden Anträge zum Bordellbetrieb gestellt, davon 16 in Fulda. Allerdings nicht nur in größeren Kommunen oder Städten wurden Anträge eingereicht. Im Landkreis Hersfeld-Rotenburg wurde in der kleinen Gemeinde Cornberg (1.500 Einwohner) ein Antrag eingereicht.



Laut dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration sind im Landkreis Hersfeld-Rotenburg 13 Erlaubnisanträge gestellt wurden, im Vogelsbergkreis sind nur drei Erlaubnisanträge gestellt wurden. Neben den 16 Anträgen in Fulda wurde auch ein Antrag in Eichenzell gestellt. Im Main-Kinzig-Kreis wurden insgesamt 18 Erlaubnisanträge zum Bordellbetrieb gestellt, davon zwölf in Hanau.

Sowohl Prostituierte als auch Betriebe sind seit 2017 verpflichtet sich bei den Behörden anzumelden. Zudem besteht seit Inkrafttreten des Gesetzes, die Möglichkeit sich für die Prostituierten sich einer gesundheitlichen Beratung seitens des Öffentlichen Gesundheitsdienstes einer zuständigen Behörde angeboten. Insgesamt wurden seit 2017 in Hessen 6.841 Gesundheits-Beratungen in Anspruch genommen.

Durch das Gesetz können auch die Zahlen der offiziell gemeldeten Prostituierten erfasst werden. Insgesamt haben sich im Jahr 2018 659 offiziell als Prostituierte angemeldet, davon 30 Frauen im Alter zwischen 18 und 21 Jahren, der größte Anteil an Prostituierten sind zwischen 21 und 45 Jahre alt. (kku) +++

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