"Massives Fehlverhalten"
Tod einer 29-Jährigen war vermeidbar - 1 Jahr auf Bewährung für Lkw-Fahrer
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14.10.2019 / FULDA -
Sein "mehrfach massives Fehlverhalten" habe den Tod einer jungen Frau verursacht, befand das Amtsgericht am Montag und verurteilte den 64-jährigen Fahrer eines polnischen Sattelzugs wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde und 1.600 Euro Geldstrafe. Was genau am Nachmittag des 24. August 2018 auf der A 7 in Höhe des Parkplatzes Rotkopf dazu führte, dass der Berufskraftfahrer den sich vor ihm aufstauenden Verkehr viel zu spät bemerkte und deshalb den Kleinwagen einer jungen Frau von der Fahrbahn schleuderte, konnte er sich selbst nicht erklären. Dabei war auf gerader Strecke bei hohem Verkehrsaufkommen weithin sichtbar gewesen, dass sich ein Stau aufbaute, weil die vorausfahrenden Wagen abbremsten und die Warnblinkanlage einschalteten. Das sagten übereinstimmend mehrere Unfallzeugen vor Gericht aus.
Außerdem hatte der Lkw ein Notbremsassistenzsystem installiert, das laut Gutachten der beiden Sachverständigen bereits 58 m vor Stauende akustische und optische Warnsignale abgab und den mit 24 Tonnen schweren Flugzeugmotoren beladenen Sattelzug automatisch abbremste. Der Fahrer reagierte nachweislich viel zu spät und versuchte noch, nach links auszuweichen. Doch es war zu spät: durch die Kollision erlitt die junge Frau so schwere Verletzungen, dass sie am nächsten Tag im Krankenhaus starb.
Für den Angeklagten sprach laut Richter Mangelsdorf die Tatsache, dass er keine Vorstrafen hatte und 15 Jahre unfallfrei gefahren war. Er hatte sich auf einem Trauerportal und im Gericht bei den Angehörigen entschuldigt und den von ihm verursachten Tod der 29-Jährigen aufrichtig bedauert. Auch für ihn hatte der Unfall schwerwiegende Folgen: er kann nicht mehr in seinem Beruf arbeiten, ist arbeitslos und krankgeschrieben und befindet sich seit dem Unfall in psychologischer Behandlung. Außer der Bewährungs- und Geldstrafe wurden ihm vom Gericht die Kosten für das Verfahren und die Auslagen der Nebenkläger sowie ein sechsmonatiges Fahrverbot auferlegt. Auf das Einlegen von Rechtsmitteln wolle er verzichten, teilte er noch im Gericht mit.(Carla Ihle-Becker)+++