Fall des getöteten Afghanen im Münsterfeld

Nach Untersuchung des Videos: Verfahren gegen Polizisten erneut eingestellt

Hier vor dem Bäckerladen im Münsterfeld waren im April 2018 die tödlichen Schüsse gefallen
Foto: O|N

27.09.2019 / FULDA - Im Fall des im April 2018 im Münsterfeld von einem Polizisten erschossenen 18-jährigen Afghanen hat die Staatsanwaltschaft Fulda die wieder aufgenommenen Ermittlungen Ende Juli dieses Jahres erneut eingestellt. Das Verfahren war zunächst im Februar mit der Begründung eingestellt worden, der Beamte habe in Notwehr gehandelt. Der 18-jährige Afghane hatte frühmorgens Steine auf die Scheibe einer Bäckerei geworfen, einen Auslieferungsfahrer attackiert und einen Polizisten mit einem zuvor entwendeten Schlagstock verletzt. Anklage wurde gegen den Schützen nicht erhoben. Wegen eines nachträglich aufgetauchten, rund einminütigen Videos, das von Unbekannten am Tattag vor Ort aus einem Pkw per Handy gedreht worden war, hatte die Staatsanwalt den Fall noch einmal aufgerollt, um eventuell neuen Erkenntnissen nachzugehen. 


Dramatische Szenen hatten sich an diesem Freitagmorgen rund um das Medizinische Zentrum "Medicum" abgespielt. Gegen 4:20 Uhr kam es in der Flemingstraße im Münsterfeld zu einem Polizeieinsatz, nachdem ein 19-jähriger Afghane in einem Bäckereiladen mehrere Personen angegriffen und teilweise schwer verletzt hatte. Er wurde im weiteren Verlauf von der Polizei erschossen. Neben den Bediensteten in der Filiale wurde ein Auslieferungsfahrer angegriffen. Dieser wurde schwer verletzt. Die eintreffenden Polizeistreifen wurden sofort mit Steinen und vermutlich einem Schlagstock attackiert. Dabei wurde mindestens ein Polizist verletzt. Beim anschließenden Schusswaffengebrauch durch die Polizei wurde der Angreifer tödlich verletzt.

"Wir haben das Video, dessen Qualität wegen der Dunkelheit sehr dürftig war, rund hundertmal angeschaut und intensiv ausgewertet. Die drei Fahrzeuginsassen konnten ermittelt werden und wurden zum Fall befragt", erklärt der Sprecher der zuständigen Fuldaer Staatsanwaltschaft Harry Wilke dazu. Weder die Zeugenaussagen, noch die Auswertungen des Videomaterials hätten neue Erkenntnisse zum Tatgeschehen ergeben. "Im Gegenteil: sie bestätigten die bereits ermittelte Tatversion und damit auch die Begründung der Einstellung des Verfahrens.

Die Eltern des getöteten 18-Jährigen haben durch ihre Anwältin nun ein zweitesa Mal Beschwerde gegen die erneute Einstellung des Verfahren eingelegt, diese Beschwerde aber bisher nicht begründet. Eine Entscheidung über die Beschwerde obliegt der Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt.(ci)+++

Staatsanwalt Harry Wilke

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