"Rechtsextreme Weltanschauung"

Wollte Stephan E. auch irakischen Asylbewerber umbringen?

Stephan E., Tatverdächtiger im Fall des ermordeten Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke, wird nach einem Haftprüfungstermin beim Bundesgerichtshof (BGH) zu einem Hubschrauber gebracht
Foto: picture alliance / Uli Deck / dpa

19.09.2019 / KARLSRUHE - Neue Entwicklung im Fall des mutmaßlichen Mörders des Kasseler Regierungspräsidenten Stephan E.: Inzwischen hat Generalbundesanwalt Peter Frank ein weiteres Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Kassel gegen Stephan E. an sich gezogen. Laut einer Pressemitteilung der Bundesanwaltschaft Karlsruhe wird gegen den 45-jährigen Rechtsextremisten auch wegen des Anfangsverdachts eines versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung ermittelt.



"Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen gibt es Anhaltspunkte, dass der Beschuldigte am 6. Januar 2016 in Lohfelden versucht hat, einen irakischen Asylbewerber heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen zu töten. Stephan E. soll sich dem Opfer unbemerkt von hinten genähert und ihm dann unvermittelt mit einem Messer in den oberen Rücken gestochen haben. Durch den Stich erlitt der Geschädigte erhebliche Verletzungen, die eine intensivmedizinische Behandlung notwendig gemacht haben", heißt es in der Pressemitteilung der Bundesanwaltschaft von heute.

Ausschlaggebend für die Tat soll die rechtsextremistische Weltanschauung des Beschuldigten gewesen sein. Vor diesem Hintergrund habe der Vorwurf eine staatsschutzspezifische Tat von besonderer Bedeutung zum Gegenstand. Wie mehrere Medien zu den neuen Tatvorwürfen berichten, hatte die hessische Polizei in diesem Fall drei Jahre zunächst erfolglos ermittelt. Nach dem Mord an Walter Lübcke geriet der Tatverdächtige Stephan E. aber auch wegen dieses Falls in den Fokus. Die zuständige Staatsanwaltschaft Kassel hatte deshalb ein Verfahren wegen versuchten Totschlags gegen ihn eingeleitet und sein Wohnhaus in Kassel durchsuchen lassen. Inzwischen wertet die Bundesanwaltschaft die Messerattacke gegen den Iraker als versuchten Mord und staatsschutzrechtlich als relevant. Zwei Mordmerkmale seien bei der Begehungsweise gegeben gewesen, nämlich Heimtücke und niedere Beweggründe, die durch die fremdenfeindlichen Motive gegeben seien.

Nach der Ermordung Lübckes hatte E. zunächst gestanden, den CDU-Politiker auf dessen Grundstück mit einem Kopfschuss getötet zu haben. Er habe sich über Aussagen Lübckes während einer Bürgerversammlung zur Flüchtlingsunterbringung in Lohfelden geärgert, hatte er als Tatmotiv angegeben. Nachdem er den Ermittlern auch das Versteck der Tatwaffe und deren Herkunft verraten hatte, widerrief er plötzlich sein Geständnis. Er befindet sich bereits seit Mitte Juni unter dringendem Tatverdacht in Untersuchungshaft.+++(ci)

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