„Aktivieren. Koordinieren. Umsetzen.“
Vierter Aufruf zur Förderung: Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
Fotos: Madlin Steinbrecher
18.09.2019 / FULDA -
Am Dienstagnachmittag veranstaltete die Region Fulda Wirtschaftsförderungsgesellschaft mit der Hessischen LandesEnergieAgentur (LEA) eine Infoveranstaltung zum Förderprogramm „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge“. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) startete bereits seinen vierten Aufruf zur Förderung des Aufbaus von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur. Seitdem können erneut Förderanträge für E-Ladestationen gestellt werden. Ziel ist es, ein flächendeckendes Netz aus 15.000 Schnelllade- und Normalladestationen zu schaffen. Bei der Festlegung der Anzahl der zu fördernden Schnellladestationen ist in diesem Fördercall ein „Tourismusfaktor“ enthalten, der gerade für die Region Fulda positive Auswirkungen hat.
Hessen forciert die Umstellung auf die Elektromobilität. „Ein wesentliches Hindernis stellt dabei die noch unzureichende Ladeinfrastruktur dar“, erklärte Christoph Burkard, Geschäftsführer der Region Fulda Wirtschaftsförderungsgesellschaft bei der Begrüßung. Da E-Autos während der langen Standzeiten überwiegend geladen werden, sei ein flächendeckender Ausbau der Ladeinfrastruktur notwendig. Aus diesem Grund unterstützt die Bundesregierung die Elektromobilität - mit Batterie sowie mit wasserstoffbetriebener Brennstoffzelle - mit umfangreichen Förderaktivitäten. Ziel sei es, den Verkehrssektor energieeffizienter, klima- und umweltverträglicher zu gestalten. Dabei bestärkt das BMVI die anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung im Bereich Elektromobilität, die Beschaffung von Elektrofahrzeugen und den Ausbau von Ladeinfrastruktur in Deutschland.
Fördermöglichkeiten durch den Bund
Dominique Sevin von der Nationalen Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NOW) stellte die Fördermöglichkeiten vor. Eine wesentliche Voraussetzung für die Verbreitung der Elektromobilität in Deutschland seien ausreichende und benutzerfreundliche Ladestationen. „In den ersten drei Förderaufrufen sind mehr als 4.000 Anträge auf Förderung eingegangen“, so Sevin. Von der Förderung profitieren können sowohl öffentliche Einrichtungen, Unternehmen sowie Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe. Private Investoren, Städte und Gemeinden können ebenso Förderanträge stellen. Die Förderung umfasst bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten und neben der Errichtung der Ladesäule auch den Netzanschluss und die Montage. Wichtigste Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Ladepunkte rund um die Uhr öffentlich zugänglich sind. Außerdem sollte der Ladestecker Typ 2 und Combo 2 aufweisen. Des Weiteren sind die Parkplätze an geförderter Ladeinfrastruktur durch das Aufbringen eines weißen Sinnbildes deutlich zu kennzeichnen.
Die Antragstellung ist bis einschließlich 30.10.2019 über das Förderportal des Bundes easy-online möglich. Weitere Informationen zur Förderrichtlinie und zum Förderaufruf finden Sie hier: bav.bund.de/DE/4_Foerderprogramme/6_Foerderung_Ladeinfrastruktur/2_Antragsverfahren/Antragsverfahren_node.html. (ms/pm) +++