Schäden und zeitlicher Faktor sind Schuld
Im Stadtschloss darf nur noch unter Aufsicht geheiratet werden
Foto: Stadt Fulda
17.09.2019 / FULDA -
Seit dem 1. August müssen im Fuldaer Stadtschloss heiratswillige Paare mit Aufsichten der Stadt Fulda ihre Trauung durchführen. Nachdem in den letzten Jahren die Trauungen im Stadtschloss immer mehr zugenommen haben, musste die Stadt vor allem aufgrund der hohen Frequentierung am Wochenende reagieren. Neben der engen zeitlichen Taktung, entstanden auch Schäden unter anderem an den Böden, die durch eine Spezialfirma beseitigt werden mussten und die Maßnahme mit den Aufsichtspersonen notwendig gemacht haben.
Im Jahr 2018 fanden insgesamt 462 Trauungen im Stadtschloss statt. Dabei kommen die Paare nicht nur aus Fulda und der näheren Umgebung. Auch aus den Landkreisen im Vogelsberg oder Hersfeld-Rotenburg kommen Paare ins historische Schloss, um sich das Jawort zu geben. Neben den vielen Hochzeiten am Wochenende, darf man zusätzlich nicht vergessen, dass das Stadtschloss neben dem Standesamt auch noch Verwaltungsgebäude und Museum ist. Aus diesem Grund sind größere Feierlichkeiten im Schloss nicht möglich, es gibt allerdings die Möglichkeit eines kurzen Sektempfangs.
Außerdem dürfen bei den Hochzeiten keine Blütenblätter oder Reis geworfen werden. Hierbei kann der historische Boden nämlich durch Flecken oder Kratzer geschädigt werden. "Ebenfalls nicht zugelassen ist die Verwendung von Kerzen oder Wunderkerzen, da die Funken Brandschäden auf dem Parkett hinterlassen können (das ist bereits geschehen)", erklärte die Pressestelle der Stadt Fulda auf OSTHESSEN|NEWS-Anfrage.
Foto: Kevin Kunze