Sattelzug angekettet

Holztransporter Weiterfahrt untersagt - Ölverlust und weitere eklatante Mängel

Von der Polizei angekettet: Für diesen Sattelzug endete die Reise auf einem Kirchheimer Parkplatz
Fotos: Polizei

28.08.2019 / KIRCHHEIM - Am Samstagnachmittag wurde durch einen Mitarbeiter einer Tankstelle in Kirchheim eine parkende Sattelzugmaschine zum Langholz-Transport festgestellt, unter der sich bereits eine größere Öllache bildete. Die hinzugezogene Feuerwehr streute das Gelände - unter dem sich glücklicherweise ein Ölabscheider befindet - großzügig ab. Das noch tropfende Öl wurde mittels einer Wanne aufgefangen. Da sich der Fahrer des polnischen Sattelzuges nicht vor Ort befand, wurde durch die Polizei das Anlegen einer Kette veranlasst, um ein unkontrolliertes Wegfahren des Fahrzeuges zu verhindern.



Am Montag fuhr eine Streife des Regionalen Verkehrsdienstes der Polizeidirektion Hersfeld-Rotenburg zur Begutachtung des fahruntauglichen LKW. Die inzwischen halb gefüllte Ölwanne veranlasste den kontrollierenden Beamten dazu, nach der Ursache für den massiven Ölverlust zu suchen - und scheinbar handelte es sich nicht nur um den Verlust von Öl, denn der Druckzylinder des Ladekranes zum Holzaufladen fehlte ebenfalls. Die abgeklemmten Schläuche des Ladekranes offenbarten in Form von prall gefüllten blauen Gummihandschuhen an ihren Enden eine provisorische und, wie sich zeigte, untaugliche Lösung, das austretende Hydrauliköl aufzufangen. Dieses lief aus den Handschuhen heraus in die Wanne.

Doch es blieb nicht nur bei diesem einzelnen Provisorium: Die Halterung der Luftkessel an der Sattelzugmaschine, welche verantwortlich für die Funktionalität des Bremssystems sind, war durchgerostet und nicht mehr vorhanden. Die Luftkessel hatte man notdürftig mit einem beschädigten Spanngurt hochgebunden. Bei weiterer Betrachtung wurden zahlreiche Risse am Rahmen des Aufliegers festgestellt, ebenso befanden sich mehrere Reifen in einem desolaten Zustand. Den polnischen Transportunternehmer erwartet nun ein Verfahren zur Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von mehreren Tausend Euro. Die Weiterfahrt des Holztransporters kann erst gestattet werden, nachdem alle sicherheitsrelevanten Mängel behoben wurden. (pm) +++



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