"Es muss konsequent durchgegriffen werden"
Versperren von Rettungsgasse und Radwegen wird richtig teuer
Fotos: O|N-Archiv
16.08.2019 / REGION -
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) will die Straßenverkehrsordnung ändern. Die Novelle mit diversen Veränderungen ist nun fertig. Wie "BILD" berichtet, soll vor allem das Versperren der Rettungsgasse und das Parken auf Radwegen deutlich teurer werden. Außerdem soll es Fahrgemeinschaften und auch E-Rollern in Zukunft erlaubt sein, auf Busstreifen zu fahren. Wir haben mit dem Rettungsdienst in Osthessen gesprochen, was dieser vom Scheuer-Vorstoß halten.
Auch für Fußgänger und Fahrradfahrer gibt es in Zukunft mehr Sicherheit: Das Parken auf Geh- und Radwegen wird teurer, außerdem dürfen innerorts Fußgänger, Radfahrer und E-Roller beispielsweise nur noch mit 1,5 Metern Abstand, außerorts mit zwei Metern Abstand überholt werden. Für Philipp Balles vom Vogelsberger BUND sind die Änderungen attraktiv, dennoch nur "eine kosmetische Korrektur". "Das was verabschiedet wurde, geht in die richtige Richtung, ist lang überfällig, reicht aber bei Weitem noch nicht aus." Er findet, dass das Fahrrad fahren - auch für den Klimawandel - attraktiver gemacht werden müsse - auch von politischer Seite.
- Das Bußgeld für das Versperren der Rettungsgasse soll auf 320 Euro inklusive Fahrverbot und zwei Punkten in Flensburg angehoben werden.
- Mehr Schutz für Radfahrer: Innerorts dürfen Fußgänger, Radfahrer und E-Roller nur noch mit 1,5 Metern Abstand, außerorts mit zwei Metern Abstand überholt werden. Ein neues Verkehrsschild kann Autos das Überholen von Zweirädern ganz verbieten. Zudem können Kommunen auch Fahrradzonen einführen. Außerdem dürfen Radfahrer nebeneinander fahren, wenn der Verkehr nicht behindert wird.
- Autos mit mindestens drei Insassen und auch E-Roller sollen Busstreifen mitbenutzen dürfen. Diese Änderung richtet sich vor allem an Fahrgemeinschaften. Notbrems-Assistenten (haben alle neueren Autos, sie verhindern Unfälle) dürfen ab Tempo 30 nicht vom Fahrer abgeschaltet werden. Sonst drohen 100 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.
- Lkw ab 3,5 Tonnen dürfen beim Rechtsabbiegen nur noch Schrittgeschwindigkeit fahren - Strafe bei Missachtung: 70 Euro. (Luisa Diegel/Julius Böhm) +++