Falsche Verdächtigung aus dem Gefängnis

Nach 15 Jahren Haft: Knast-Nachschlag für Karola Schmidts Mörder

Rene S. wurde 2004 zu einer lebenslangen Haft verurteilt
Archivfotos: O|N

15.08.2019 / FULDA / BAUTZEN - Über 15 Jahre ist es her, als Rene S. vor dem Landgericht Fulda wegen versuchter räuberischer Erpressung mit Todesfolge in Tateinheit mit Mord verurteilt wurde - lebenslänglich. Der heute 52-Jährige und ein Komplize (bekam sieben Jahre) sind für den qualvollen Tod der 89-jährigen Karola Schmidt aus Fulda verantwortlich.

Am Mittwoch wurde S. erneut verurteilt. Diesmal vom Amtsgericht Bautzen (Sachsen) zu sechs Monaten Haft wegen falscher Verdächtigung. Im Februar 2017, zwei Jahre vor einer möglichen Entlassung, hatte er aus dem Bautzener Langzeitknast mit einem Handy ein Fakeprofil mit Namen und Bild von Rico K., einer real existierenden Person, bei Facebook erstellt. Im Namen von K. wandte sich Rene S. an den Sohn seines Mittäters und behauptete, er habe Karola Schmidt im Januar 1999 "kalt gemacht".

Qualvoller Tod von Karola Schmidt



Nach einem achtwöchigen Prozess - und genau fünf Jahre, drei Monate und zehn Tage nach der Tat - im Frühjahr 2004 sah es das Gericht als erwiesen an, dass Rene S. und sein Komplize die allein lebende Rentnerin auf der Suche nach Waffen in ihrem Haus überfallen und brutal misshandelt hatten. Sie quälten die Frau mit Schlägen, Tritten und Messerstichen, nur um an mutmaßlich im Haus versteckte Waffen zu gelangen. Sie ließen die Rentnerin schwer verletzt und hilflos zurück. Sie starb qualvoll und erst vier Tage später durch Ersticken als Folge einer Lungenembolie. S. hatte die Telefonleitungen gekappt, damit das Opfer keine Hilfe holen konnte.

Das Schwurgericht sah damals "keine besondere Schwere der Schuld". Rene S. hätte bei guter Führung und positiver Sozialprognose nach 15 Jahren also aus dem Gefängnis entlassen werden können. Nach der Verurteilung in Bautzen ist dieses Thema nun aber für Jahre vom Tisch: sechs weitere Monate Knast und negative Sozialprognose.

Rico K. war im Mordfall Schmidt zunächst einer der Verdächtigen, wie Staatsanwalt Andreas Hellmich, der den Fall damals verhandelte, im Gespräch mit OSTHESSEN|NEWS erklärte. "Er war vor der Tat mit seinem Bruder in das Tathaus eingebrochen, das Verfahren gegen ihn wurde aber eingestellt", so Hellmich. Er wurde nach dem Mordgeständnis, das Rene S. in seinem Namen verschickt hatte, von der Polizei verhört und konnte darlegen, dass er weder mit dem Mord, noch mit den Nachrichten etwas zu tun hatte.

Rene S. bestreitet Mord bis heute

Warum Karola Schmidts Mörder, der die Tat bis heute bestreitet, zwei Jahre vor einer möglichen Haftentlassung diese Straftat beging, wird wohl sein Geheimnis bleiben. Zu Gründen machte er keine Angaben. Vor Gericht sagte er: "Ich habe 15 Jahre abgesessen und jetzt werde ich wie ein Schwerverbrecher behandelt." Und weiter: "Ich möchte nur in die Gesellschaft zurück. Habe im Knast den Staplerschein gemacht. Irgendwo Staplerfahren und eine kleine Wohnung und meine Ruhe. Ich war wohl übermütig im Kopf und habe nun den Dämpfer gebraucht." (Julius Böhm) +++

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