Nach nur vier Monaten
Pilotprojekt zur Kennzeichenerfassung wird gestoppt
Foto: Stadt Bad Hersfeld
13.08.2019 / BAD HERSFELD - Die Anfang März zwischen Rathaus und Stadtkirche installierten Geräte zur automatischen Erkennung von Autokennzeichen werden diese Woche abgebaut. Hintergrund ist eine veränderte Rechtslage durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes.
Die besagten Geräte hinterm Rathaus sollten zeigen, ob damit die Lieferzeiten in der Fußgängerzone automatisiert kontrolliert werden können. Die geplante Funktionsweise:
Bei allen einfahrenden Fahrzeugen wird zunächst das Kennzeichen erfasst und mit einer Liste von Zufahrtsberechtigten abgeglichen. Bei Fahrzeugen, die eine solche Genehmigung haben – würde gar nichts passieren und die Daten werden unmittelbar nach dem Abgleich sekundenschnell gelöscht. Bei Fahrzeugen, die keine besondere Genehmigung für die Befahrung der Innenstadt außerhalb der allgemeinen Lieferzeiten haben, könnte dann ein Kennzeichenbild und ein Fahrerbild erstellt - und ggf. eine Ordnungswidrigkeit ausgesprochen werden.
Das Bundesverfassungsgericht würde jedoch darauf hinweisen, dass die Bundesländer nicht gehindert seien, das Verfahren durch eigene Gesetze einzuführen, etwa im Rahmen der Gefahrenabwehr. Davon hätte z.B. das Land Niedersachsen Gebrauch gemacht; eine entsprechende Regelung gäne es in Hessen nicht. Darum würde der Testversuch in Bad Hersfeld beendet, der ohnehin nur die technische Funktionsweise überprüfen sollte und keinerlei praktische Konsequenzen für die erfassten Fahrzeuge und ihre Halter hätte. (pm) +++