Nach nur vier Monaten

Pilotprojekt zur Kennzeichenerfassung wird gestoppt

Das Pilotprojekt zur Kennzeichenerfassung wird nun gestoppt
Foto: Stadt Bad Hersfeld

13.08.2019 / BAD HERSFELD - Die Anfang März zwischen Rathaus und Stadtkirche installierten Geräte zur automatischen Erkennung von Autokennzeichen werden diese Woche abgebaut. Hintergrund ist eine veränderte Rechtslage durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes.



Die besagten Geräte hinterm Rathaus sollten zeigen, ob damit die Lieferzeiten in der Fußgängerzone automatisiert kontrolliert werden können. Die geplante Funktionsweise:

Bei allen einfahrenden Fahrzeugen wird zunächst das Kennzeichen erfasst und mit einer Liste von Zufahrtsberechtigten abgeglichen. Bei Fahrzeugen, die eine solche Genehmigung haben – würde gar nichts passieren und die Daten werden unmittelbar nach dem Abgleich sekundenschnell gelöscht. Bei Fahrzeugen, die keine besondere Genehmigung für die Befahrung der Innenstadt außerhalb der allgemeinen Lieferzeiten haben, könnte dann ein Kennzeichenbild und ein Fahrerbild erstellt - und ggf. eine Ordnungswidrigkeit ausgesprochen werden.

Zum Beginn des Pilotversuches im März hätte der Stadt noch eine positive Stellungnahme des Hessischen Datenschutzbeauftragten vorgelegen, teilt die Stadt Bad Hersfeld in einer Pressemitteilung mit. Die Zustimmung sei jedoch mittlerweile bei einem Gespräch in Wiesbaden zurückgezogen worden, nachdem das Bundesverfassungsgericht in einer Antwort auf eine Beschwerde entschieden hätte, dass die automatisierte Kraftfahrzeugkennzeichenkontrolle nicht zulässig seien. Sie stelle einen Eingriff in die Grundrechte nach informationeller Selbstbestimmung aller betroffenen Personen dar, auch wenn die Daten der Fahrzeugführer sofort gelöscht würden, die sich korrekt verhalten.

Das Bundesverfassungsgericht würde jedoch darauf hinweisen, dass die Bundesländer nicht gehindert seien, das Verfahren durch eigene Gesetze einzuführen, etwa im Rahmen der Gefahrenabwehr. Davon hätte z.B. das Land Niedersachsen Gebrauch gemacht; eine entsprechende Regelung gäne es in Hessen nicht. Darum würde der Testversuch in Bad Hersfeld beendet, der ohnehin nur die technische Funktionsweise überprüfen sollte und keinerlei praktische Konsequenzen für die erfassten Fahrzeuge und ihre Halter hätte. (pm) +++

X