Teure Rückbuchung
Verbraucherzentrale Hessen über Mahnschreiben von JUSLEGAL
Symbolbild
06.08.2019 / REGION -
Kunden des Onlinehändlers JP Trading erhalten derzeit verstärkt Post von einer Anwaltskanzlei. Die Schreiben fordern Zahlungen ein, welche bereits beglichen, viel später aber zurückgebucht worden waren. Die Verbraucherzentrale Hessen rät, die Schreiben prüfen zu lassen und nicht vorschnell zu bezahlen.
Vor fast 11 Monaten kaufte Tim P. aus Hessen über Amazon-Marketplace ein. Verkäufer war eine Firma namens JP Trading Enterprises UG. Es ging um einen Software-Schlüssel für knapp 7 Euro. Als ihm der Betrag im April dieses Jahres von Amazon gutgeschrieben und auf das Konto zurückgebucht wurde, wunderte sich Herr P. Ende Juli forderte eine Anwaltskanzlei namens JUSLEGAL plötzlich die erneute Zahlung. Samt Anwaltskosten belief sich die Rechnung plötzlich auf rund 90 Euro.
Rechnung zweifelhaft
Auch Amazon warnt. Auf der Homepage rät das Unternehmen davon ab, direkt an Marketplace-Verkäufer zu zahlen. Herr P. wandte sich daraufhin an den Amazon-Kundenservice. Per Mail wiederholte dieser die Warnung ausdrücklich.
Betroffene sollten klären: Haben Sie dort bestellt? Haben Sie gezahlt und gab es eine Gutschrift? Nur auf berechtigte Forderungen sollte eine (erneute) Zahlung erfolgen. Nehmen Sie im Zweifel Beratungsangebote wahr.
Über die Verbraucherzentrale Hessen:
Die Verbraucherzentrale Hessen bietet unabhängige und werbefreie Beratung für Verbraucher in allen Lebenslagen, von A wie Altersvorsorge bis Z wie Zahnzusatzversicherung. Nach eigener Aussage basiert die Kompetenz der Verbraucherzentrale auf der Erfahrung von jährlich ca. 100.000 Kontakten mit Verbrauchern in Hessen.+++