Förderrichtlinien im sozialen Wohnungsbau
Anpassung an aktuelle Preisentwicklung auf dem Immobilienmarkt
Foto: O|N-Archiv / Symbolbild
19.07.2019 / WIESBADEN/FULDA -
Ab dem 1. Juli 2019 gelten neue Richtlinien für die soziale Wohnraumförderung in Hessen, die eine wesentliche Änderung gegenüber der bisherigen Förderung darstellen. Die beiden Programme „Erwerb von Gebrauchtimmobilien“ und „Neubau“ werden zusammengefasst und durch den Fördergegenstand „Gemeinschaftliches Wohnen“ ergänzt.
Die Förderung wird der aktuellen Entwicklung der Immobilienpreise angepasst. Sie besteht nach Mitteilung des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen aus einem zinsverbilligten Darlehen, das auf 20 Jahre festgeschrieben ist. Die Zinsen betragen 0,8 Prozent, die Tilgung beläuft sich auf 3,0 Prozent. Sondertilgungen sind ohne Vorfälligkeit jeder Zeit in beliebiger Höhe möglich. Die Sicherung im Grundbuch erfolgt nachrangig.
Die Darlehnshöhe ist bei einem Neubau abhängig vom Grundstückswert, einschließlich Erschließungskosten und Grunderwerbssteuer. Sie beträgt bei einem Wert von bis zu 200 Euro pro Quadratmeter maximal 90.000 Euro. Beim Erwerb einer Gebrauchtimmobilie beläuft sich das Darlehen auf maximal 125.000 Euro, bei einem Förderungsatz von 50 Prozent der Gesamtkosten. Mittel des KfW-Wohneigentumsprogramms können zusätzlich in Anspruch genommen werden.