Fristlose Kündigung unwirksam

Schlappe fürs Klinikum: Arbeitsgericht gibt gefeuertem Betriebsrat recht

Das Fuldaer Arbeitsgericht hat dem gefeuerten Betriebsratschef des Klinikums Bad Hersfeld recht gegeben.
Archivfoto: Stefanie Harth

13.07.2019 / BAD HERSFELD / FULDA - Das Fuldaer Arbeitsgericht hat signalisiert, die fristlose Kündigung des einstigen Betriebsratsvorsitzenden des Klinikums Bad Hersfeld für unwirksam zu erklären. Das teilt Daniela Morbach, Fachanwältin für Arbeitsrecht aus der Kanzlei „Kreissl Morbach Partner“ mit. Im März konnte bei einem Gütetermin keine Einigung zwischen dem Klinikum und dem Betriebsratschef erzielt werden (OSTHESSEN|NEWS berichtete).



„Der gefeuerte Betriebsrat ist also weiterhin Mitarbeiter des Klinikums“, sagt Daniela Morbach. Zur fristlosen Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden hatte sich das Klinikum veranlasst gesehen, weil man ihm verbale sexuelle Belästigungen einer 22-jährigen Auszubildenden vorwarf.

„Sie haben sich verrannt“, hat der Vorsitzende der Kammer des Arbeitsgerichts laut Anwältin dem Geschäftsführer des Klinikums, Martin Ködding, vorgehalten. Morbach sieht sich damit in ihrer Auffassung bestätigt. Sie hätte von Anfang an in den Äußerungen des Betriebsratsvorsitzenden keine Belästigung gesehen, die zur fristlosen Kündigung berechtige. Nun bleibe abzuwarten, ob das Urteil rechtskräftig wird. (pm / sh) +++

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