Vortrag des Umweltministeriums
Weidetierhalter erhalten Informationen zum Thema Wolf
Fotos: Dieter Graulich
11.07.2019 / LAUTERBACH -
„Überall in Hessen muss grundsätzlich und jederzeit, besonders in den Abend- und Morgenstunden sowie nachts, mit streifenden Wölfen gerechnet werden. In Ortslagen sind sie, ausgenommen neugierige Jungtiere, äußerst selten“, so Ministerialrat Klaus-Ulrich Battefeld vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zur aktuellen Lage in Bezug auf Wolfsvorkommen.
Landrat Manfred Göring betonte in seiner Begrüßung, dass dies ein ernstes Thema sei und sich auch der Kreistag bereits damit beschäftigt habe.
Den Herdenschutz erläuterte in Anschluss Martin Steffens, Berater Zierzucht und Qualitätssicherung beim Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen. Er wies darauf hin, dass Schafe und Ziegen stärker durch Wolfsübergriffe gefährdet seien als zum Beispiel Rinder und Pferde. Die Umzäunung soll mindestens 90 cm hoch und Strom führen: Euronetze oder 5 -Litzenzäune, mindestens 2000 Volt. Alternativ mindestens eine 120 cm hohe, feste Koppel aus Maschendraht, Knotengeflecht oder ähnlichem Material, mit festem Bodenabschluss (Spanndraht), der aufgrund seiner Bauart ein Durchschlüpfen verhindert. „Der Wolf muss lernen, dass Weidetiere keine ‚Leichte Beute‘ sind …und dass es wehtut, sich ihnen zu nähern“, so Steffens. Weidetiere und Zäune seien mindestens einmal täglich zu kontrollieren. Mit einem Zaun nach guter fachlicher Praxis könnten Weidetierhalter das Risiko von Nutztierverlusten deutlich verringern.
Hubertus Dissen, stellvertretender Vorsitzender vom Hessischen Verband für Schafzucht und Haltung, räumte ein, dass dies alles zwar wichtig sei, aber vonseiten der Weidetierhalter viel Arbeit und Kosten verursache. Inzwischen seien bei vielen Betrieben bereits 60 Prozent der Einnahmen nicht mehr aus der Tierhaltung.
Nach den Vorträgen gab es eine teilweise sehr emotionale Diskussion. Themen dabei waren unter anderen die Probleme eines Festzaunes betreffs Genehmigung, Verschandelung der Landschaft und Herausnahme des Grundstückes aus dem Jagdrecht sowie die noch nicht genehmigte Haltung von Herdenschutzhunden innerhalb eines Elektrozaunes. Zudem kamen die enorm hohen Kosten der Schutzzäune zur Sprache.
Eine Weidetierhalterin stellte weitere Fragen bezüglich Übertragung von Krankheiten durch den Wolf wie Tollwut und ging auch auf die Bejagung in anderen Ländern ein. Sie wies auch darauf hin, dass durch die Einzäunung mit Stromführenden Drähten kleiner Wildtiere wie Hase und Igel gefährdet seien sowie Rehe auf den Wildwechseln in den Zäunen hängen blieben.
Amtsleiterin Anja Püchner wies abschließend darauf hin, dass Zuwendungs- /Auszahlungsanträge „Sichere Schaf- und Ziegenhaltung“ bis zum 31.07.2019 für alle beweidbaren Dauergrünlandflächen in Hessen beim Amt für Wirtschaft und den ländlichen gestellt werden können. Beantragt werden könnten 31,00 € /Hektar Verpflichtungsfläche im jeweiligen Verpflichtungszeitraum. Mindestens Auszahlungsbetrag 93 €, dies seien 3,0 ha Antragsfläche bei mindestens 6 Schafe. (gr)+++