Verbraucher profitieren
Änderungen ab 1. Juli: Porto steigt, aber Rente und Kindergeld auch
Symbolbild
01.07.2019 / REGION -
Stichtag 1. Juli: zur Jahreshälfte treten übermorgen einige gesetzliche Änderungen in Kraft, die sich unterm Strich überwiegend positiv für Verbraucher auswirken. Über mehr Geld im Portemonnaie dürfen sich Empfänger von Kindergeld und Rente freuen, die Frist zur Abgabe der Steuererklärung ändert sich und das Briefporto steigt.
1. Rentenerhöhung
Über mehr Geld können sich die rund 21 Millionen deutschen Rentner freuen. Zum 1. Juli erhöhen sich deren Bezüge in Westdeutschland um 3,18 Prozent, im Osten steigen sie sogar um 3,91 Prozent. Das heißt, die monatliche Rente eines westdeutschen Rentners von 1.000 Euro erhöht sich ab dem Stichtag um 31,80 Euro, in den ostdeutschen Bundesländern steigt sie um 39,10 Euro.
2. Kindergelderhöhung
3. Das Briefporto wird auf 80 Cent erhöht
Postkarte: 60 Cent statt bisher 45 Cent
Standardbrief (bis 20 Gramm): 80 Cent statt bisher 70 Cent
Kompaktbrief (bis 50 Gramm): 95 Cent statt bisher 85 Cent
Großbrief (bis 500 Gramm): 1,55 Euro statt bisher 1,45 Euro
Maxibrief (bis 1000 Gramm): 2,70 Euro statt bisher 2,60 Euro
Maxibrief (bis 2000 Gramm): 4,90 Euro statt bisher 4,80 Euro
4. Neue Abgabefrist für Steuererklärungen ist der 31. Juli
Bisher galt als Abgabefrist für Steuererklärungen der 31. Mai, jetzt haben Steuerzahler beim Ausfüllen acht Wochen länger Zeit. Die Formulare und Unterlagen für das zurückliegende Jahr müssen erst bis zum 31. Juli abgegeben werden.
5. Höherer Mindestlohn für Gerüstbauer
Zum 1. Juli steigt der Mindestlohn für Gerüstbauer. Seit Juli des letzten Jahres betrug der Branchenmindestlohn für die rund 31.000 Beschäftigten im Gerüstbau 11,35 Euro und wird ab 1. Juni auf 11,88 Euro erhöht.(pm)+++