"Möchten Sie tote Menschen sehen?"

Mehr Schutz für Verstorbene: Polizei fordert härtere Strafen für Gaffer

Tödlicher Unfall auf der A66 bei Flieden im Sommer 2018
Archivfoto: Hans Hubertus Braune

04.06.2019 / REGION - Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) fordert ein härteres Vorgehen gegen filmende und fotografierende Gaffer an Unglücksstellen. Dazu hat sie einen Sieben-Punkte-Plan aufgestellt. Stefan Pfeiffer, Mitglied der Kommission und Chef der Verkehrspolizeiinspektion Feucht (Bayern), hatte bei einer medial breit diskutierten Aktion vor einigen Tagen mehrere Gaffer nach einem Verkehrsunfall auf der Autobahn zur Rede gestellt: "Wollen Sie den Toten sehen? Fotos machen? (...) Schämen sollten Sie sich!" Dafür wurde er zum Social-Media-Helden.



Seit Mai 2017 gibt es ein Gesetz, das Gaffen unter Strafe stellt. Seitdem drohen Schaulustigen bis zu einem Jahr Haft, wenn sie zum Beispiel Einsatzkräfte behindern und dadurch die Unfallgefahr erhöhen. Auch Videos und Fotos zu machen und diese zu verbreiten, die "die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau" stellen, ist laut Paragraf 201a StGB verboten. Nun fordert der Bundesrat, die Gaffer härter zu bestrafen. Grund: die aktuelle Regelung umfasst lediglich lebende Personen und keine Todesopfer.

"Wenn man das Handy einzieht, ist das ein Denkzettel, der nachhaltig wirken kann", sagte der Vorsitzende der DPolG Verkehrskommission, Wolfgang Blindenbacher. "Der vom Bundesrat bereits im März 2018 eingebrachte Gesetzentwurf muss endlich vom Bundestag umgesetzt werden", forderte überdies Rainer Nachtigall, Vorsitzender der DPolG Bayern. Diese pietätlose und menschenverachtende Sensationsgier behindere nicht nur die Einsatzkräfte der Polizei, Rettungsdienste, Feuerwehr und THW, sondern bringe eine erhebliche Missachtung der Persönlichkeitsrechte der verstorbenen oder verletzten Unglücksopfer zum Ausdruck.

Weitere Forderungen der Polizeigewerkschaft sind u.a.:

• Schaffung einer europaeinheitlichen Regelung zur Bildung einer Rettungsgasse
• Ausnutzung der vorhandenen technischen Möglichkeiten der Lkw-Notbremsassistenzsysteme
• Schnellstmögliche Einführung der Halterhaftung
• Schaffung der personellen, technischen und infrastrukturellen Voraussetzungen für qualifizierte Lkw- und Buskontrollen. (Nina Bastian) +++

Videos und Fotos zu machen und diese zu verbreiten, die \"die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau\" stellen, ist laut Paragraf 201a StGB verboten
Archivfoto: Gerhard Manns

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