Flüchtlingsrat kritisiert Afghanistancharter
Chef des Verwaltungsgerichtshofs :"Zu viele Abschiebungen scheitern"

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25.04.2019 / REGION - Der Hessische Verwaltungsgerichtshof übt aktuell Kritik daran, dass zu viele Abschiebungen von ausreisepflichtigen Menschen, deren Asylantrag im Asylverfahren nach eingehender Prüfung abgelehnt wurde, scheiterten. Die Umsetzung gerichtlicher Entscheidungen zuungunsten des Asylsuchenden, die nicht zugunsten des Asylsuchenden ausgegangen sind, weise nach wie vor nicht unerhebliche Mängel auf, moniert der Kasseler VGH-Präsident Dirk Schönstädt. Vor allem in den so genannten Dublin-Verfahren, bei dem es um die Ausreise in ein als sicher geltendes anderes EU-Land geht, funktionierte die Ausreise allzu oft nicht.
In den ersten beiden Monaten 2019 seien durch hessische Ausländerbehörden 147 Personen nach der Dublin-III-VO überstellt worden. Bei weiteren 255 Fällen hätten die geplanten Überstellungen nicht wie geplant vollzogen werden können - meist weil die Betroffenen nicht angetroffen werden konnten oder untergetaucht waren. Das Land Hessen habe bereits diverse Maßnahmen umgesetzt, um die Zahl der gescheiterten Überstellungen und Abschiebungen zu reduzieren. So seien die Zuständigkeiten dafür an den drei Regierungspräsidien gebündelt und diese personell und organisatorisch gestärkt worden. Auch bei der hessischen Polizei sei die Koordinierung von Rückführungsmaßnahmen an einer Stelle konzentriert worden. Überstellungen im Dublin-Verfahren sollen in Hessen möglichst schon aus der Erstaufnahmeeinrichtung erfolgen.
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„Wir lehnen Abschiebungen nach Afghanistan grundsätzlich ab. Zumindest aber erwarten wir, dass die Ankündigung aus dem Koalitionsvertrag von CDU und Grünen, denjenigen längerfristige Duldungen zu erteilen, die nicht unter den vorrangig abzuschiebenden Personenkreis gehören, schnellstmöglich umgesetzt wird“, forderte Scherenberg die Landesregierung zum Handeln auf. „Dies wäre ein wichtiges Zeichen, welches auch zur Beruhigung der afghanischen Community dienen würde.“
Daneben ist aber auch eine über den Status der Duldung hinausgehende Bleiberechtsregelung vonnöten, damit dieser Personenkreis endlich einen sicheren Aufenthalt bekommt. Die Menschen jahrelang im Schwebezustand der Duldung zu halten, ist integrationspolitisch eine Katastrophe. Die Politik ist jetzt dabei, die Fehler der Vergangenheit zu wiederholen – insbesondere die neuesten Gesetzentwürfe aus dem BMI, unter anderem das euphemistisch „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ genannte Verschärfungs- und Ausgrenzungspaket, werden die soziale Situation der Geduldeten in Deutschland deutlich verschlechtern, aber nicht dazu führen, dass sich die Zahl der Ausreisepflichtigen spürbar verringert. Stattdessen werden Menschen, die über viele Jahre hier leben, von sozialer Teilhabe ausgeschlossen und an den Rand gedrängt.
In Hessen lebten zum Stichtag 31.12.2018 1.551 ausreisepflichtige Personen aus Afghanistan. Mehrere Tausend befinden sich derzeit noch im Asylverfahren, weil sie gegen die Ablehnung ihres Asylantrages durch das BAMF geklagt haben. ci/pm)+++