"Fall Goerke"

Sechs Monate auf Bewährung: 36-Jähriger vor dem Amtsgericht verurteilt

Zweite Prozesstag mit Urteilsverkündung vor dem Amtsgericht in Fulda
Fotos: Hans-Hubertus Braune

29.03.2019 / FULDA - Sechs Monate auf Bewährung, dazu 1.000 Euro Schmerzensgeld an Andreas Goerke, so lautet das mit Spannung erwartete Urteil am Donnerstagmittag vor dem Amtsgericht in Fulda. Der Richter sah die Aussage der Hauptbelastungszeugin als "glaubwürdig" an. Gegen das Urteil kann Berufung oder Revision eingelegt werden. Ob die Verteidigung dies tut, ist unklar. Trotz Nachfragens von O|N wollte der Verteidiger keine Stellungnahme abgeben. Der Richter sprach in seiner mündlichen Urteilsbegründung davon, dass dieses Urteil generalpräventive Wirkung haben solle. Die Verteidigung sah keinerlei Beweise, dass der 36-jährige Angeklagte diesen Anruf getätigt habe, die Belastungszeugin sei nicht glaubwürdig und letztlich stehe "Aussage gegen Aussage".



Der Fall um den fälschlicherweise des Mordes an seiner Ehefrau bezichtigen Andreas Goerke, Sprecher von "Fulda stellt sich quer", hatte wegen seiner Brisanz überregional großes Aufsehen erregt. Der angeklagte 36-Jährige aus Künzell, Ex-Vorsitzender der Jungen Alternativen, habe mit dem falschen Notruf bei der Polizei dem ihm verhassten Opfer bewusst Schaden zufügen wollen, hatte eine Zeugin bei der Polizei ausgesagt.

Beim Prozessauftakt in der vergangenen Woche bestritt der Angeklagte das auch nach rund zehnstündiger Verhandlung. Am Donnerstag fiel nun das Urteil vor dem Amtsgericht: Sechs Monate auf Bewährung für den Angeklagten.

Viele Widersprüche, keine eindeutigen Beweise: Aus diesem Grund hatte der Verteidiger Freispruch gefordert. Die Verteidigung des Nebenklägers bewertete die Sachlage anders: Sie war fest davon überzeugt, der Angeklagte habe die Tat begangen und forderte ein Jahr Haftstrafe auf Bewährung.

Mit Spannung waren die Aussagen des AfD-Bundestagsabgeordneten Martin Hohmann erwartet worden. Er bestätigte, dass die Belastungszeugin ihm von den Aussagen des späteren Angeklagten berichtet habe. Wann genau dies geschehen sei, vermochte Hohmann nicht zu sagen. Es gäbe so viele Gerüchte, er habe sich nicht vorstellen können, dass jemand so etwas mache und habe dem dann keine besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Den Angeklagten kenne er von Wahlkampfaktionen, wie zum Beispiel dem Verteilen von Wahlkampfflyern. Zudem war der Angeklagte in seinem Wahlkampfteam. Seine Stimme habe Hohmann "zu 90 Prozent" auf dem Tonband wieder erkannt.

Zum Urteil erklärte Hohmann gegenüber OSTHESSEN|NEWS: "Aufgrund des Prozessverlaufs ist das Urteil zu Recht gefällt worden. Wir sind eine Rechtsstaatspartei. Was hier vorgetragen und geschehen ist, ist keine Provinzposse. Das war ein schwerer Eingriff in die Rechte Anderer", sagte Hohmann."Für mich ist ganz wichtig, dass die Gerechtigkeit und der Rechtsstaat gesiegt hat. Mir ging es nicht um Rache, mir geht es rein um die Tat", sagte Andreas Goerke.

Trotz des flammenden Appells und dem ausführlichen Plädoyer des Verteidigers Rechtsanwalt Michael Euler, war für das Gericht klar, dass der Angeklagte den missbräuchlichen Notruf getätigt habe und so eine falsch Verdächtigung getätigt habe. Der Richter bezeichnete die Belastungszeugin als "glaubwürdig, die nicht in der Lage sei, eine Rädelsführerin zu sein. Er sah es ebenso als nicht plausibel an, dass der Angeklagte Opfer von Intrigen sei. Der Verteidiger erklärte, sein Mandat sei "Mittel zum Zweck". In der Beweislage seien zu viele Fragezeichen.

Dass sein Mandat einem Stimmgutachten nicht zugestimmt habe, liege an den Kosten des Gutachtens von 5.000 Euro, die er im Falle einer Verurteilung zahlen müsse. Der Angeklagte ist Bezieher von Arbeitslosengeld II und habe nach eigenen Aussagen geringe Schulden. Auf dem Tonband sei ein "Stottern sondergleichen" zu hören, sagte der Verteidiger. Der Richter bewertete dies als "künstliches Stottern". Letztlich reichte dem Richter die Aussagen. Das Opfer sein einem erheblichen Psychoterror ausgesetzt. Die vorgetäuschte Tat sei ein Kapitalverbrechen, der Polizeieinsatz sei kein Bagatelleinsatz gewesen. Letztlich gehe es auch darum, präventiv zu zeigen, dass solche Taten gegenüber politisch Andersdenkenden nicht zu akzeptieren seien.

Ob die Verteidigung gegen das Urteil Berufung einlegen werde, ist bislang unklar. Der Verteidiger stand zu einer Stellungnahme gegenüber OSTHESSEN|NEWS nicht zur Verfügung. (Hans-Hubertus Braune) +++

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