"Fall Goerke"
Sechs Monate auf Bewährung: 36-Jähriger vor dem Amtsgericht verurteilt
Fotos: Hans-Hubertus Braune
29.03.2019 / FULDA -
Der Fall um den fälschlicherweise des Mordes an seiner Ehefrau bezichtigen Andreas Goerke, Sprecher von "Fulda stellt sich quer", hatte wegen seiner Brisanz überregional großes Aufsehen erregt. Der angeklagte 36-Jährige aus Künzell, Ex-Vorsitzender der Jungen Alternativen, habe mit dem falschen Notruf bei der Polizei dem ihm verhassten Opfer bewusst Schaden zufügen wollen, hatte eine Zeugin bei der Polizei ausgesagt.
Beim Prozessauftakt in der vergangenen Woche bestritt der Angeklagte das auch nach rund zehnstündiger Verhandlung. Am Donnerstag fiel nun das Urteil vor dem Amtsgericht: Sechs Monate auf Bewährung für den Angeklagten.
Viele Widersprüche, keine eindeutigen Beweise: Aus diesem Grund hatte der Verteidiger Freispruch gefordert. Die Verteidigung des Nebenklägers bewertete die Sachlage anders: Sie war fest davon überzeugt, der Angeklagte habe die Tat begangen und forderte ein Jahr Haftstrafe auf Bewährung.
Zum Urteil erklärte Hohmann gegenüber OSTHESSEN|NEWS: "Aufgrund des Prozessverlaufs ist das Urteil zu Recht gefällt worden. Wir sind eine Rechtsstaatspartei. Was hier vorgetragen und geschehen ist, ist keine Provinzposse. Das war ein schwerer Eingriff in die Rechte Anderer", sagte Hohmann.
Dass sein Mandat einem Stimmgutachten nicht zugestimmt habe, liege an den Kosten des Gutachtens von 5.000 Euro, die er im Falle einer Verurteilung zahlen müsse. Der Angeklagte ist Bezieher von Arbeitslosengeld II und habe nach eigenen Aussagen geringe Schulden. Auf dem Tonband sei ein "Stottern sondergleichen" zu hören, sagte der Verteidiger. Der Richter bewertete dies als "künstliches Stottern". Letztlich reichte dem Richter die Aussagen. Das Opfer sein einem erheblichen Psychoterror ausgesetzt. Die vorgetäuschte Tat sei ein Kapitalverbrechen, der Polizeieinsatz sei kein Bagatelleinsatz gewesen. Letztlich gehe es auch darum, präventiv zu zeigen, dass solche Taten gegenüber politisch Andersdenkenden nicht zu akzeptieren seien.
Ob die Verteidigung gegen das Urteil Berufung einlegen werde, ist bislang unklar. Der Verteidiger stand zu einer Stellungnahme gegenüber OSTHESSEN|NEWS nicht zur Verfügung. (Hans-Hubertus Braune) +++