Verfahren läuft noch

Vier Monate nach tragischem Flugunglück: Lösung für Landeverbot in Sicht

Das Unglück im Oktober 2018 erschütterte die Region
Archivfoto: O|N

13.02.2019 / GERSFELD (RHÖN) - Es war ein Unglück, dass die Region erschütterte: Im Oktober 2018 raste eine Cessna über die Landebahn auf der Wasserkuppe und erfasst eine Mutter mit ihren beiden Kindern. Sie starben noch am Unfallort. Daraufhin wurde vom Regierungspräsidium Kassel ein vorläufiges Landeverbot für fremde Maschinen angeordnet. Hier soll nun aber eine Lösung gefunden werden.



"Wir versuchen dieses Landeverbot in Zukunft aufzuheben", erklärt Pressesprecher Michael Conrad. Bis zum Saisonstart im April will man hier eine Lösung gefunden haben. Das Verfahren selbst ist laut Harry Wilke, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Fulda, noch nicht abgeschlossen. Wann man mit einem Ergebnis rechnen kann, wisse man noch nicht. "Da haben wir keinen Einfluss drauf." Gegen den Piloten wird wegen fahrlässiger Tötung ermittelt. 

Derzeit steht noch der Bericht der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) aus. Die BFU hat die Aufgabe, Unfälle und schwere Störungen beim Betrieb von Luftfahrzeugen in Deutschland zu untersuchen und deren Ursachen zu ermitteln. Dieser Bericht verweist auf den ausschließlichen Untersuchungszweck. Danach ist das alleinige Ziel der Untersuchung die Verhütung künftiger Unfälle und Störungen. Die Frage nach der Schuld wird von der BFU nicht beantwortet. (mp) +++

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