Anhand von Indizien überführt
14 Jahre wegen Totschlags und Brandstiftung - Revision angekündigt
Fotos: Tessa Schmitt
12.02.2019 / FULDA -
Stattdessen verkündete er das Urteil gegen den Angeklagten und begründete es ausführlich. Das Gericht sei zu der Überzeugung gekommen, dass der 37-Jährige am 17.10.2017 seine Frau in deren Wohnung in Rotenburg-Lispenhausen erdrosselt oder erwürgt habe und anschließend den Brand gelegt habe, um diese Tat zu vertuschen. "Was und warum sich im Einzelnen dort abgespielt hat, konnte nicht aufgeklärt werden", konstatierte der Richter, führte dann aber zahlreiche Indizienbeweise für die Täterschaft des Angeklagten an. Vor allem die Auswertung der Handydaten beweise, dass er bis 20:13 Uhr am Tatort gewesen sei. Der renommierte Sachverständige habe das in einer eigens in Auftrag gegebenen Versuchsreihe über mehrere Tage verifiziert. Die Daten seien verlässlich und könnten nicht nachträglich manipuliert worden sein.
Handydaten, DNA-Spuren und taktisches Verschweigen
"Gibt eben kein perfektes Verbrechen"
Die Hinweise auf den Kapuzenmann hatte das Gericht geprüft, ihn aber als möglichen Täter verworfen, weil weder Einbruchsspuren noch Fremd-DNA an Opfer oder Tatort gefunden worden waren. Die tatsächliche Unlogik, dass der IT-versierte Angeklagte seine verräterischen Handydaten nicht gelöscht hatte, erklärte der Richter so:"Das zählt zu den Außergewöhnlichkeiten dieses Falles, die man eher in der Serie Columbo vermuten würde. Es gibt eben nicht das perfekte Verbrechen", schlussfolgerte er.
Das wahre Motiv für das Tötungsdelikt bleibe im Dunkeln, liege aber vermutlich im Bereich der Trennung und möglicher Eifersucht. Indiz dafür sei ein Brief des Angeklagten an seine Ex-Frau, der eine "eisige Gefühlskälte"ausstrahle. Auch habe er kein einziges Wort des Mitleids den Angehörigen gegenüber gefunden. Alles in allem sei die Haftdauer von 14 Jahren tat- und schuldangemessen, befand das Gericht.
Zum Schluss richtete Rchter Josef Richter noch einen Appell an den 37-Jährigen: Es sei zwar sein Recht, die Tat zu leugnen, doch werde ihn die Wahrheit immer wieder einholen. Der müsse er sich stellen, schon damit er selbst, vor allem aber seine beiden Kinder, das Geschehen irgendwann verarbeiten könnten. "Das sind Sie ihnen schuldig", mahnte er. Verteidiger Harald Ermel, der die Verurteilung seines Mandanten als "Todesurteil für ihn" bezeichnete, kündigte umgehend an, Revision gegen das Urteil einlegen zu wollen.(Carla Ihle-Becker)+++