29-Jähriger verurteilt

Phänomen "Sexting": Wenn der Ex Nacktfotos verbreitet

Gerade Jugendliche teilen vermeintlich "sexy" Fotos und posieren in und ohne Unterwäsche. Experten sprechen dabei dann von "Sexting".
Symbolfotos: Pixabay

09.02.2019 / BAD ORB - Kim Kardashian, Miley Cyrus, Paris Hilton tun es - sie verschicken Nacktaufnahmen von sich. Wenn diese Bilder jedoch in die falschen Hände geraten, sind sie in der Folge für alle online sichtbar. Experten mahnen zur Vorsicht beim sogenannten "Sexting". Ein 29-jähriger Bad Orber wurde jetzt vor dem Amtsgericht Gelnhausen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Er verbreitete intime Fotos und Videos von seiner Exfreundin in den sozialen Medien. Doch das ist längst kein Einzelfall mehr.


Sexting setzt sich aus den beiden englischen Wörtern "Sex" und "texting" zusammen. Gerade Jugendliche teilen vermeintlich "sexy" Fotos und posieren in und ohne Unterwäsche. Experten sprechen dabei dann von "Sexting". Intention für das Versenden können mehrere Gründe sein: Beispielsweise die sexuelle Selbstinszenierung oder ein Liebes-, Vertrauens- sowie Freundschaftsbeweis.

Grundsätzlich ist das bloße Herstellen und Versenden im obigen Sinne keine Straftat. Ebenso wenig macht sich der Besitzer der Selbstaufnahmen strafbar. Problematisch wird es, wenn der Empfänger des Bildes dieses ohne Einverständnis der aufgenommenen Person weiterleitet. So war es im Fall des 29-Jährigen. Drei Jahre zuvor führte der Angeklagte eine kurze Beziehung mit einer jungen Frau. Während der Beziehung schickte sie ihm Nacktfotos. In einigen Fällen soll der 29-Jährige auch selbst den Auslöser gedrückt haben. Kurze Zeit später trennte sich das Paar.

Der junge Mann verschickte die Bilder und intimen Videos der Frau per Whatsapp und Facebook. Vor Gericht gesteht er die Tat. Er habe nicht gewusst, dass das Teilen der Aufnahmen eine Straftat sei. Vor allem, weil seine Exfreundin ihm die Bilder ja zur Verfügung gestellt hatte. Die Richterin verurteilte den Mann zu einer viermonatigen Bewährungsstrafe und 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit.

Wer Opfer von "Sexting" wird, kann sich an jede Polizeidienststelle wenden. (nb) +++



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