Urteil im Kettensägen-Prozess: lebenslange Haftstrafe für Angeklagte (35)
Fotos: Hans-Hubertus Braune
01.02.2019 / HANAU / STEINAU/Str. -Am Donnerstagnachmittag ist das mit Spannung erwartete Urteil im so genannten Kettensägen-Prozess von Steinau an der Straße gefallen: Das Landgericht in Hanau hat die 35-jährige Angeklagte wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Tanja B. nahm das Urteil nahezu regungslos zur Kenntnis. In der rund einstündigen Urteilsbegründung schaute sie fast ausnahmslos in Richtung des Richters, ohne eine Miene zu verziehen.
Der Vorsitzende Richter der ersten Schwurgerichtskammer nannte schockierende, ja verstörende Details zum Tatbalauf. Die Kammer habe einstimmig befunden, dass der Mord von Tanja B. geplant wurde. Eine Schuldunfähigkeit komme nicht in Betracht, trotz diverser Vorerkrankungen. Die Verteidigung kündigte unterdessen im O|N-Gespräch an, Revision einlegen zu wollen.
Das Gericht sah es laut der Urteilsbegründung eindeutig als erwiesen an, dass die Frau den gewaltsamen Tod ihres Lebensgefährten von langer Hand geplant hat. Nachweislich hatte sie diverse Tötungsarten wie die Gabe von giftigen Substanzen wie Tollkirsche oder Muskatnuss oder die Erstickung durch Überstülpen einer Plastiktüte akribisch im Internet recherchiert. Damit ist ihr Tötungsvorsatz belegt.
Ein weiteres Mordmerkmal, nämlich Heimtücke, war dadurch gegeben, dass die Frau das arg- und wehrlose Opfer im Schlaf mit dem Messer attackiert hatte. In der rund einstündigen Urteilsbegründung führte der Richter aus, dass die Frau zwar sowohl an Borderline und Bullimie leide und in polygamen Verhältnissen lebe, sich daraus aber keine verminderte Schuldfähigkeit ableiten lasse. Das sieht der Verteidiger der Frau anders und kündigte noch im Gericht an, nach Vorliegen des schriftlichen Urteils Revision gegen die lebenslängliche Verurteilung einlegen zu wollen.
"Was kann man Ihnen glauben, und was nicht?" hatte sich das Gericht gefragt und die Antwort selbst gegeben: "Viel kann man Ihnen nicht glauben". Der Richter führte eine Vielzahl von belegbaren Beweisen an. So habe die Anklagte intensiv im Internet nach Tötungsmöglichkeiten etwa durch Tabletten, Pflanzen oder Lebensmitteln recherchiert. Nach der Tat habe sie im Netz nach Angeboten für Kettensägen gesucht, oder nach Informationen, wie lang eine Leiche rieche. Nach der Tat habe sie zudem das Konto ihres Lebensgefährten "abgeräumt". Der Todeszeitpunkt war nach Ansicht des Gerichts zwischen 14:37 und 14:53 Uhr, der Mann habe geschlafen und wurde mit insgesamt 31 Stichen getötet. Später wurde die Leiche in sechs Teile zersägt.
In den Plädoyers hatten die Staatsanwaltschaft und der Verteidiger den Fall höchst unterschiedlich bewertet. Staatsanwalt Dominik Mies hatte über eine Stunde lang auf eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes für die Angeklagte plädiert, während ihr Verteidiger Freispruch wegen Notwehr forderte. Die 35-Jährige war zunächst wegen Totschlags angeklagt gewesen. Sie hatte sich im Verlauf der Beweisaufnahme mehrfach in Widersprüche verwickelt. Strittig war bis zuletzt auch, ob ihre Borderline-Erkrankung ihre Schuldfähigkeit vermindert haben könnte. Diese Ansicht vertritt der Verteidiger, während der Staatsanwalt die 35-Jährige für voll schuldfähig hält.Tanja B.s Ehemann hofft unterdessen, dass seine Ehefrau eine mildere Strafe erhält. Vorallem möchte er, dass seine Frau eine Therapie erhalte. Auch er sei von ihr bedroht worden, halte aber nach wie vor zu ihr.
Der Angeklagten Tanja B. wurde vorgeworfen, ihren Lebensgefährten am 5. Juni 2018 mit einem 19,5 Zentimeter langen Küchenmesser getötet zu haben. Der Geschädigte hatte insgesamt 31 Stichverletzungen in Hals, Nacken und Rücken davongetragen. Die Frau durchtrennte den Kehlkopf sowie die Halsschlagader - das Opfer F. verstarb noch am Tatort, er verblutete und ersticke durch das Einatmen von Blut. Den Leichnam hatte die Frau mit einer Kettensäge zerteilt und in Müllbeuteln in ihrer Wohnung gelagert. "Es war Notwehr", beharrte die Angeklagte vor Gericht. Doch ihre Aussagen wurden immer zweifelhafter, die Gerichtsmediziner gingen viel mehr von einem Angriff im Schlaf aus. Die Anklage lautete schließlich auf Mord.(ci/hhb) +++