Selbsthilfe fördern heißt Leid lindern
Antrag für pauschale Förderung kann noch bis zum 31.03.2019 gestellt werden
Symbolfoto: Pixabay
31.01.2019 / FULDA -
Krankheit, Leid und Kummer kennen keinen Feierabend. Umso wichtiger sind Selbsthilfegruppen, die Betroffenen zur Seite stehen und häufig auch durch gemeinsame Aktivitäten helfen. Damit die Arbeit der Selbsthilfegruppen in Hessen auch im laufenden Jahr weitergeführt werden kann, stehen umfangreiche Fördermittel zur Verfügung.
Bis zum 31.03.2019 können gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen und Selbsthilfeorganisationen einen Antrag auf pauschale Förderung stellen. Die Unterlagen liegen den Selbsthilfegruppen und –organisationen, die in den vergangenen zwei Jahren bereits einen Antrag gestellt haben, vor. Selbsthilfegruppen und –organisationen, die erstmals Fördermittel beantragen wollen oder denen die Antragsunterlagen für 2019 noch nicht vorliegen, finden diese auf der Internetseite der GKV-Selbsthilfeförderung Hessen unter www.gkv-selbsthilfefoerderung-he.de. Dort befindet sich auch der „Leitfaden zur Selbsthilfeförderung“, in dem die Voraussetzungen für eine Förderung durch die gesetzlichen Krankenkassen erläutert werden.
Die ausgefüllten Antragsunterlagen müssen bis zum 31.03.2019 (Antragsfrist) an folgende Adresse gesendet werden:
GKV-Selbsthilfeförderung in Hessen
Postfach 1533
61285 Bad Homburg
2018 haben 828 gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen eine pauschale Förderung bei den gesetzlichen Krankenkassen in Hessen beantragt. 15 weitere, neu gegründete Selbsthilfegruppen beantragten die Förderung im Jahresverlauf. (pm) +++