Für eine gemeinsame Holzvermarktung
Geballte Fachkompetenz bei der Versammlung der Forstbetriebsgemeinschaft
Fotos: Dietmar Kelkel
16.01.2019 / SCHLÜCHTERN -
Bei der Jahreshauptversammlung der Forstbetriebsgemeinschaft Bergwinkel im überfüllten Saal der Herolzer Gaststätte „Zur Krone“ war die Holzvermarktung für den von Hessen Forst betreuten Kommunal- und Privatwald das tragende Thema.
„Waldbesitzer mit mehr als 100 Hektar darf Hessen Forst nicht mehr vermarkten. Das hessische Umweltministerium akzeptiert aus kartellrechtlichen Gründen diese Grenzen“, berichtete Martin Küthe, Referatsleiter Oberste Forstbehörde. Bis Ende 2020 hätten Kommunen und Privatwaldbesitzer Zeit, den Holzverkauf neu zu organisieren. Für Waldbesitzer unter 100 Hektar bestehe weiterhin das Angebot der Holzvermarktung durch Hessen Forst.
Eine Ausnahme bilde die zum 1. Januar in Kraft getretene Privatwaldförderungsverordnung. Die Förderung solle die Entwicklung einer klimaangepassten Forstwirtschaft unterstützen und die Biodiversität verbessern. Der Sturm Friederike, die lange Dürreperiode und der Borkenkäfer hätten dem Wald zugesetzt. „Das Jahr 2018 war verheerend. In Notsituationen ist es weiter möglich, Holz über die Forstämter abzusetzen“, betonte Küthe. Einer gemeinsamen Neustrukturierung der Holzvermarktung von Kommunal- und Privatwald stehe derzeit das gemeindliche Vergaberecht, das im Paragraph 121 der Hessischen Gemeindeordnung geregelt wird, im Wege.
Christian Raupach, Geschäftsführender Direktor des Hessischen Waldbesitzerverbandes, hob hervor, dass die Waldbauern Ministerin Priska Hinz schon im Herbst um Hilfe gebeten hätten. Anders als in der Landwirtschaft werde das Ausmaß der Trockenschäden im Wald aber erst in den kommenden Monaten sichtbar. „Vermögensschäden von 70 bis 80 Prozent sind bei Fichten zu erwarten. Wie hoch die Schäden insgesamt sind, ist nicht zu beziffern. Die Politik reagiert schwach.“ Das Förderprogramm des Bundes sei höchstens ein zaghafter Anfang. Dass ein einziger Sommer dem Wald so zusetzen könne, erschrecke ihn.
Gegen Ende der Jahreshauptversammlung überreichte der Vorsitzende Walter Strauch an Alfred Staaf, Vorsitzender der Forstbetriebsvereinigung Seidenroth, den Waldbauernbrief, ein Nachweis über die Teilnahme an Lehrgängen der Waldbauernschule, bei der die Teilnehmer nicht nur den Umgang mit der Motorsäge, sondern auch die Anwendung der Seilwinde und in der Praxis der Neuanpflanzungen geschult werden. Die Absolventen der Waldbauernschule erhalten von der Forstbetriebsgemeinschaft einen Gutschein über 50 Euro für den Kauf von Arbeitsschutzkleidung.
Die künftige Kostenregelung für die Teilnehmer an den Lehrgängen der Waldbauernschule sorgte auch während der gesamten Versammlung für ausreichen Diskussionsstoff, zumal die frühere Teilnahme kostenfrei war. Diesbezüglich wird sich der Vorsitzende in einem Brief an das Ministerium wenden.(kel) +++