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Keine Wartezeit mehr beim Arzt: Rhön-Klinikum setzt in Zukunft auf Telemedizin
Archivfotos: Marius Auth
16.01.2019 / BAD NEUSTADT -
Patientenberatungen und Behandlungen sollen in Zukunft auch per Telefon, Internet oder Videoschaltung erfolgen. Mit dem vom Rhön-Klinikum geplanten Angebot möchte man unter anderem dazu beitragen, die wachsenden ärztlichen Versorgungslücken insbesondere im ländlichen Raum zu schließen.
Die Rhön-Klinikum AG setzt in Zukunft auf Telemedizin. Das Unternehmen hat in der vergangenen Woche eine Absichtserklärung zur Gründung einer gemeinsamen Gesellschaft mit dem Schweizer Telemedizinpionier Medgate unterzeichnet. Im Rahmen der Vereinbarung plant der Gesundheitsdienstleister, vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrats, die Erbringung telemedizinischer und digital-medizinischer Dienstleistungen in Deutschland. Laut Absichtserklärung will sich die Rhön-Klinikum AG mit 51 Prozent an der neu zu gründenden Gesellschaft "Medgate Deutschland" mit Sitz in Deutschland beteiligen. Über die finanziellen Details haben beide Parteien Stillschweigen vereinbart.
Um das Angebot zu nutzen, benötigt man etwa ein Smartphone oder ein mit einer Kamera ausgestatteten Computer. Diese technischen Voraussetzungen, ist sich das Unternehmen sicher, seien in den meisten Haushalten ohnehin bereits vorhanden. Mit dem neuen Service richte man sich an eine immer stärker digitalisierte Gesellschaft und deren Bedürfnis nach einer effizienten, ortsunabhängigen, bequemen und vor allem raschen Gesundheitsversorgung.
In der Schweiz, so erklärt Dr. Andy Fischer, CEO von Medgate, hätte mittlerweile fast jeder krankenversicherte Einwohner Zugang zu telemedizinischen Dienstleistungen und diese würden auch rege genutzt. „Die neue Gesetzeslage erlaubt nun eine solche Entwicklung auch in Deutschland.“
Die Rhön- Klinikum AG und Medgate sind davon überzeugt, dass mit der schrittweisen Lockerung des Fernbehandlungsverbots die Nachfrage nach telemedizinischen Angeboten in den kommenden Jahren auch in Deutschland signifikant steigen wird. Im Mai 2018 hatte der Deutsche Ärztetag einer Änderung der (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte zugestimmt und das bisher geltende berufsrechtliche Verbot der Fernbehandlung gelockert, inzwischen sind viele Bundesländer nachgezogen. (mr/pm) +++