"Konflikt wird sich weiter verschärfen"
Taubenfütterin in neun Fällen zu je 200 Euro Bußgeld verurteilt - "Das Maß ist voll"
Archivfoto: Carina Jirsch
15.01.2019 / FULDA -
Der Fall ist kompliziert: Weil eine Frau immer wieder gegen das Taubenfütterungsverbot der Stadt Fulda verstoßen hat, muss sie sich nun vor Gericht verantworten. Ihr wird vorgeworfen, die Vögel sowohl auf dem Bahnhofsvorplatz als auch am Uniplatz regelmäßig mit Körnerfutter versorgt zu haben, obwohl das die Straßensatzung der Stadt ausdrücklich untersagt. Beim Prozessauftakt im Juli machte Richter Mangelsdorf der Angeklagten den Vorschlag, eine „strafbewehrte Unterlassungserklärung“ zu unterschreiben. Das bedeutet, sie verspricht, das Füttern zu unterlassen, wenn nicht, muss sie Strafe zahlen. Die Frau hat diesen Vorschlag jedoch durch ihren Anwalt ablehnen lassen, sodass nun über 20 Bußgeldverfahren abgearbeitet werden müssen.
Die am Montag vor dem Amtsgericht verhandelten neun Fälle verbotswidriger Taubenfütterung sollen im Februar, März und April 2018 stattgefunden haben. Da die Stadt die betreffenden Plätze mit Videoüberwachung ausgestattet hat, wurde die Fütterung jeweils dokumentiert und auch jedes Mal zur Anzeige gebracht. Immer wieder bekam sie deshalb Bußgeldbescheide, die sich mittlerweile auf eine Summe über 20.000 Euro belaufen. Doch die Fuldaerin ist davon überzeugt, dass die Tauben Hunger leiden und von unsachgemäßem Futter wie Kuchen, Pommes und Essensresten krank werden.
Das gab sie auch am Montagmorgen vor Gericht an. In allen neun Fällen gestand die Angeklagte, die Tauben in der Fuldaer Innenstadt gefüttert zu haben. Richter Mangelsdorf fragte zu Beginn, warum sich die Verteidigung nicht auf den Vorschlag des Gerichts eingelassen habe. Es gebe keine Lösungsansätze, eine konkrete Fütterung in der Stadt Fulda sei auch mit einem Einverständnis des Vorschlags nicht vorhanden. "Wir machen das aus Überzeugung und wollen nicht mit dem Kopf durch die Wand", so die Verteidigung. Außerdem habe die Stadt auf ein Schreiben an den Oberbürgermeister nicht reagiert. Die Verteidigung plädierte darauf, über einen Regelungsbedarf nachzudenken. "Warum kommen beide Seiten, also die Stadt und der Tierschutz, nicht zusammen? Dann könnten tierschutz- und menschenverträgliche Lösungen gefunden werden, die nicht zulasten der Tiere gehen. Dann wären wir zufrieden."
Dennoch ist die Verteidigung nicht zufrieden. "Das Maß ist voll", sagte die Taubenfütterin vor Gericht. "Die tieferliegende Ursache ist dadurch immer noch nicht bereinigt." - "Ohne ein Aufeinanderzugehen wird sich dieser Konflikt weiter verschärfen", so die Verteidigung. "Der Ausgangspunkt ist immer noch die Notlage, in der sich die Tauben in der Stadt Fulda befinden." (Luisa Diegel) +++