POLIZEIREPORT
Lautstarker Streit zwischen zwei Männern- Gefahren trotz Fahrverbot
Symbolbild: O|N
21.12.2018 / KREIS HEF-ROF -
NEUENSTEIN. Am 20.12.2018 um 12:35 Uhr fuhr ein 19-jähriger Pkw-Fahrer aus Crumbach (Groß-Gerau) die L3153 aus Richtung Rotenburg/F. kommend in Richtung Neuenstein. Bei Km 3,8 kam er auf Grund nicht angepasster Geschwindigkeit nach rechts von der Fahrbahn ab, prallte gegen die dortige Schutzplanke, überschlug sich und blieb auf dem Fahrzeugdach liegen. Am Fahrzeug entstand ein Schaden in Höhe von ca. 8.000 Euro. Der Fahrer blieb unverletzt.
Lautstarker Streit zwischen zwei Männern
BAD HERSFELD. Ein Anwohner in der Nähe der Benno-Schilde-Halle, in der Innenstadt von Bad Hersfeld, meldete am Donnerstagabend, kurz vor 23.00 Uhr, eine lautstarke Auseinandersetzung zwischen Männern und alarmierte die Polizei. Eine Funkstreife konnte am Ort des Geschehens zwei Männer aus Bad Hersfeld antreffen und sorgte für Ruhe und Ordnung. Grund war ein Streit der Männer wegen geringer Geldschulden.
Fahrerflucht
Wohnmobil touchiert
Gefahren trotz Fahrverbot
LISPENHAUSEN. Am Donnerstagabend wurde in der Nürnberger Straße ein Pkw angehalten und das Auto sowie der Fahrer einer Kontrolle unterzogen. Dabei tellten die Polizeibeamten fest, dass gegen den 38-jährigen ein Fahrverbot in der Zeit zwischen dem 05.12.18 und 04.01.19 bestand. Somit war er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Bestand das Fahrverbot wegen einer begangenen Ordnungswidrigkeit, wird nun auf den 38-jährigen eine härtere Strafe folgen. Wer sich ohne Fahrerlaubnis hinters Steuer setzt, begeht keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat. Und zwar unabhängig davon, ob die Fahrerlaubnis nie erworben, oder der Führerschein aufgrund eines Fahrverbots entzogen wurde. Denn während eines ein- bis dreimonatigen Fahrverbots, macht man sich des gleichen Vergehens schuldig, wie jemand, der überhaupt keine Fahrerlaubnis hat. Es droht einem eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine saftige Geldstrafe. Zusätzlich kann eine Sperre verhängt werden, während der die Fahrerlaubnis nicht wieder beantragt bzw. erworben werden kann. Die Geldstrafe beträgt zwischen fünf und 360 Tagessätzen. Neben der Geld- oder Haftstrafe kann außerdem das Fahrzeug als "Tatwerkzeug" eingezogen werden. Übrigens: Dasselbe Strafmaß gilt auch für den Halter des Fahrzeugs, wenn er weiß, dass die Person, die er mit seinem Auto fahren lässt, keine Fahrerlaubnis besitzt. +++