Nach fast zehn Jahren
Verfahren wird eröffnet: Fahrlässige Tötung einer Schülerin am Bahnhof?
Archivfotos: O|N
19.12.2018 / NEUHOF -
Im Februar 2010 verunglückte die 16-jährige Sophia am Bahnhof in Neuhof tödlich. Auf die Beschwerde der Staatsanwaltschaft hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen vor dem Landgericht Fulda eröffnet. Den vier Angeklagten wird vorgeworfen, für den Unfalltod der 16-jährigen Schülerin verantwortlich zu sein. Lesen sie nachfolgend eine Pressemitteilung des Oberlandesgerichtes Frankfurt am Main im Wortlaut:
Die Staatsanwaltschaft Fulda legt den Angeklagten in ihrer Anklageschrift vom 11.Mai 2015 zur Last, als Nebentäter jeweils durch Unterlassen fahrlässig den Tod einer 16-jährigen Schülerin verursacht zu haben. Die Schülerin war am 04.Februar 2010 am Bahnhof Neuhof ins Gleisbett gerutscht und von einem Zug erfasst worden. Der Anklage nach soll sich die Schülerin hinter der Sicherheitslinie im Bereich der Bahnsteigkante des Bahnsteigs eins in Neuhof aufgehalten haben, dort auf einer vereisten Stelle ausgerutscht und in das Gleisbett gestürzt sein. Der Bahnsteig soll zu diesem Zeitpunkt nicht durchgehend in der vorgeschriebenen Tiefe von 1,80 m von Schnee geräumt gewesen sein, so dass die erhebliche Anzahl der auf den Zug wartenden Schüler sich auch in dem Bereich der Bahnsteigkante aufgehalten hätte. Auch habe es erhebliche Eisbildungen auf dem Bahnsteig gegeben. Wäre ein ordnungsgemäßer Winterdienst durchgeführt worden, hätte der Tod der Schülerin verhindert werden können, so die Anklage.
Angeklagt sind der Geschäftsführer, der damals mit der Ausführung des Winterdienstes beauftragten Gesellschaft, der im Unfallzeitpunkt diensthabende Fahrdienstleiter sowie zwei leitende Bahnmitarbeiter. Das Landgericht Fulda hatte die Eröffnung des Verfahrens aus tatsächlichen Gründen abgelehnt. Nach Ansicht der Kammer sei es nicht möglich, mit der erforderlichen Sicherheit festzustellen, dass zum damaligen Zeitpunkt der Bahnsteig eins sowie insbesondere die Unfallstelle derart glatt gewesen seien, dass ein Winterdiensteinsatz veranlasst gewesen sei. Ebenso sei nicht sicher feststellbar, dass ein Winterdiensteinsatz den Unfall hätte verhindern können.
Das Landgericht Fulda wird nun das Verfahren durchzuführen und in der Hauptverhandlung zu klären haben, ob die dort zu treffenden, tatsächlichen Feststellungen die durch den Senat auf der Grundlage des Ermittlungsergebnisses vorgenommene Beurteilung des hinreichenden Tatverdachts zu bestätigen vermögen. Zuständig für eine Revision gegen ein späteres Urteil des Landgerichts Fulda wäre der Bundesgerichtshof. (pm)+++