Ohne Genehmigung läuft nichts
Hessentag 2019: Wenn die Innenstadt zur Sperrzone wird
Fotos: Stefanie Harth
12.12.2018 / BAD HERSFELD -
Naturgemäß wird der Hessentag mit Beeinträchtigungen des Verkehrsablaufes einhergehen. „Sicherheit genießt oberste Priorität“, sagt Bad Hersfelds Erster Stadtrat Gunter Grimm. „Dennoch werden wir die Einschränkungen in einem erträglichen Maß halten.“ Konkret heißt das: Nur diejenigen, die eine Durchfahrtsgenehmigung erteilt bekommen, gelangen mit ihren Autos in die Innenstadt, die in Sperrzonen unterteilt ist.
Anspruch auf einen solchen „Freifahrtschein“ haben Anwohner und deren Besucher, Gewerbetreibende, Handwerker sowie Beschäftigte von Unternehmen – allerdings nur, wenn private beziehungsweise betriebseigene Parkflächen zur Verfügung stehen und anfahrbar sind. Zudem werden laut Gunter Grimm für diejenigen, die ihren Zielort nicht erreichen können, im Bereich der Knottengasse, des Neumarkts und des Wever-Areals Ausweichflächen geschaffen.
Das Rechberggelände und das östliche Industriegebiet an der Landecker Straße bleiben erreichbar. Auch der westliche Stadtring steht dem „normalen“ Verkehr offen. Einschränkungen gibt es am Sonntag, 16. Juni, da der Festzug über den Stadtring verläuft und sich im östlichen Industriegebiet formiert.
In den Nacht- und frühen Morgenstunden – sprich: bis neun Uhr – ist die Zufahrt zur Hessentagsstraße für Durchfahrtsgenehmigungs-Inhaber gewährleistet. Das gilt auch für Anlieferer und Zulieferer. „Die großen Paketdienstleister sind informiert“, sagt Gunter Grimm. Ferner werde eine zentral gelegene Sammelstelle für Warensendungen geschaffen.
Für alle Fragen wird im Technischen Rathaus an der Landecker Straße eine Servicestelle eingerichtet, die ab Januar frequentiert werden kann. Hier können die „begehrten“ Durchfahrtsgenehmigungen beantragt werden. (sh) +++