Ex-Vorstand der Schilling Privatbank

Prozess um Millionen-Betrug beim Verkauf einer Reha-Klinik in Bad Bocklet


Symbolbild

06.12.2018 / WÜRZBURG - Wegen banden- und gewerbsmäßigem Betrugs in 74 Fällen und leichtem Betrug in 14 Fällen stehen in einem spektakulären Prozess der Eigentümer und Ex-Vorstand der Schilling-Privatbank Hubert Ralph S. mit drei weiteren Verdächtigen seit Anfang Oktober vor dem Landgericht Würzburg. Die Schadenshöhe beläuft sich auf knapp sieben Millionen Euro. Die bereits seit 2016 laufenden Ermittlungen beziehen sich auf S. privaten Erwerb von Beteiligungen an einer Klinik in Bad Bocklet. Die Angeklagten sollen sich in einer Vielzahl von Fällen zum Nachteil von Kommanditisten einer KG eines Sanatoriums in Bad Bocklet die Mehrheitsanteile an deren Gesellschaft betrügerisch verschafft haben. Die Beschuldigten sollen die früheren Anteilseigner zum Verkauf ihrer Geschäftsanteile weit unter deren Wert bewogen haben, indem sie ihnen hohe Verlustrisiken vorgaukelten.

Auch nach Fulda hält der Angeklagte Dr. Hubert-Ralph S. Geschäftsbeziehungen. Dort befindet sich nicht nur eine Filiale der Privatbank am Buttermarkt, er betreibt auch zwei Handelsgesellschaften (Einzelhandel). Er war nach längeren Ermittlungen am 20. März dieses Jahres in Untersuchungshaft genommen worden. Weil laut Gericht keine Fluchtgefahr besteht, kam er kurz vor Prozessbeginn auf freien Fuß. Anwaltlich vertreten wird er nach einem Wechsel der Verteidigung nun von der Frankfurter Kanzlei Hanns W. Feigen, die auch den ehemaligen Post-Chef Zumwinkel, Porsche-Chef Wendelin Wiedeking und Uli Hoeneß vertreten hatte. Die Verteidiger sehen die Betrugsvorwürfe der Anklage als unbegründet an.

Verteidiger stellen Befangenheitsantrag gegen Richter



Am Dienstag verlangten die Verteidiger jetzt die Ablösung des Vorsitzenden Richters Reinhold Emmert wegen Befangenheit. Rechtsanwalt Feigen begründete seinen Antrag damit, dass ein vom Gericht beauftragtes Gutachten nachweislich fehlerhaft gewesen sei und zwar um Millionen zu Lasten der Angeklagten. Der Gutachter sollte für das  Gericht prüfen, was die Anteile an der Reha-Klinik wert waren, um die Höhe des Betrugs exakt zu ermitteln. Bei der Berechnung des Unternehmenswertes sei aber netto mit brutto verwechselt worden. Diese Fehler sollen auch dem Richter aufgefallen sein, der darüber zwar den Staatsanwalt informiert, aber weiter keine Konsequenzen gezogen habe.

Die Verteidiger sprachen in diesem Zusammenhang von einem Vertuschungsmanöver. Jetzt müssen andere Richter der Würzburger Wirtschaftskammer über den Befangenheitsantrag entscheiden. Wenn sie ihn als unbegründet ablehnen, wird der Prozess unter dem bisherigen Vorsitzenden fortgesetzt. Wenn der Richter aber als befangen erklärt wird, ist der laufende Prozess geplatzt. Er müsste unter einem neuen Richter ganz von vorne aufgerollt werden. Für den Prozess waren 16 Verhandlungstage bis April 2019 angesetzt. (Carla Ihle-Becker)+++

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