Resolution an Landtagsabgeordnete
Straßenbaubeiträge: Bürgermeister im Kreis Fulda kritisieren Ungerechtigkeit
Archivfoto: Hans-Hubertus Braune
01.12.2018 / FULDA -
Im Juni wurde das Kommunalabgabegesetz geändert. Ab dem Zeitpunkt im Sommer können die Kommunen frei entscheiden, ob sie Straßenbaubeiträge erheben. "Das Land soll den schwarzen Peter der Kommunen aufheben und eine generelle Lösung finden", sagte Neuhofs Bürgermeister Heiko Stolz im Namen der Bürgermeister der Kreisversammlung im Landkreis Fulda. Die aktuelle Regelung schüre Unzufriedenheit und Ungerechtigkeiten unter den Kommunen - auch im Landkreis Fulda.
Stolz nannte als Beispiel: "Hünfeld will die Straßenbaubeiträge abschaffen, die Nachbarkommune Burghaun kann sich das nicht leisten", sagte Stolz. "Wir fordern eine einheitliche Praxis oder die Kompesation aus Landesmitteln."Die Bürgermeisterkreisversammlung des Landkreises Fulda fordert daher die aktuelle und künftige Landesregierung auf, Regelungen zugunsten einer einheitlichen Praxis in Hessen verbindlich und zügig zu treffen, klare Finanzierungsvorschläge zu unterbreiten oder Finanzmittel aus originären Landesmitteln zur Verfügung zu stellen", heißt es in der Resolution.
"Die Entscheidung der Landesregierung vor der Wahl ist für uns Kommunen eine Katastrophe. Der Druck muss gegenüber der Landregierung den Druck erhöhen", sagte Dieter Kolb aus Eichenzell. Carsten Froß (Petersberg) spricht sich für eine langfristige Lösung.
Markus Meysner machte deutlich, dass er an der Straßenbeitragssatzung festhalten wolle, das System sei gut. Er sagt jedoch eine Unterstützung zu und möchte, dass die Straßenbeiträge auf drei Säulen verteilt werden: Land, Kommunen und Anwohner. Meysner wolle sich für eine höhere Förderung durch das Land einsetzen. Thomas Hering will eine Abschaffung der Straßenbeitrage nicht ausschließen.
Hünfelds Bürgermeister Stefan Schwenk hat die Resolution mit entworfen. Entscheidend bei der Gesetzesänderung in Hessen war nicht nur das kommunale Abgabengesetz, sondern auch die damit verbundene Änderung der Hessischen Gemeindeordnung. Demnach hatten bislang Beiträge und Gebühren Vorrang bei der Finanzierung kommunaler Aufgaben. Der Gesetzgeber habe damit auch den Weg für eine Steuerfinanzierung solcher Infrastrukturaufwendungen geöffnet.
Sollten die Einnahmeausfälle aus einer erhöhten Grundsteuer aufgefangen werden müssen, dann habe er am Beispiel Hünfelds errechnet, dass dies bei einem Einfamilienhausgrundstück mit Einliegerwohnung und 900 Quadratmetern Fläche eine Mehrbelastung von 6 Euro für den Hauseigentümer und zwei Euro für den Mieter pro Monat ausmachen würde. Vor die Wahl gestellt, diese Grundsteuererhöhung zu akzeptieren oder 10 bis 15 000 Euro Straßenbeiträge auf einen Schlag bezahlen zu müssen, sei dies sicher eine eindeutige Angelegenheit. Hünfeld habe aber bis mindestens 2022 nicht die Absicht die Grundsteuer B anzuheben. Er schlug stattdessen vor, dass sich Hessen ein Beispiel an Bayern nehmen solle. (Hans-Hubertus Braune / pm) +++